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Mit dem heutigen Tag tritt die Novellierung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. U.a. können von nun an Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bereits nach fünf statt bisher acht Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine Arbeitstätigkeit, Sprachkenntnisse und das Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Volkan Baran, integrationspolitischer Sprecher:
Lisa-Kristin Kapteinat:
„Die Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts ist ein starkes Zeichen für unser Land. Mit der Möglichkeit der Mehrfachstaatsbürgerschaft muss die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes künftig nicht mehr aufgegeben werden. Das spiegelt endlich den Zeitgeist unserer vielfältigen Gesellschaft wider. Durch das neue Staatsangehörigkeitsrecht wird unser Land auch für die dringend benötigten Fachkräfte attraktiver. Die schnelle und vollständige Integration im Aufnahmeland spielt für viele Menschen bei der Wahl ihres Arbeitsortes eine entscheidende Rolle. Gleichzeitig profitieren von der Mehrstaatlichkeit auch Deutsche, die im Ausland leben. Sie behalten künftig ihren deutschen Pass bei Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft.“





