SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Spitzensteuersatz sagt nichts über die tatsächliche Steuerbelastung

Veröffentlicht am 22.01.2020 in Bundestagsfraktion

Die aktuelle Debatte über den Spitzensteuersatz gibt ein falsches Bild über die Steuerbelastung von Durchschnittsverdienern wider. Wer ehrlich diskutieren möchte, muss die Debatte über den Durchschnittssteuersatz führen. Aus dem Spitzensteuersatz abgeleitete Forderungen nach Steuerentlastungen sind irreführend. 

Der Umstand, dass auch gut verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem kleinen Teil ihres zu versteuernden Einkommens den Spitzensteuersatz zahlen, bedeutet nicht, dass Durchschnittsverdienende und insbesondere Familien einer spitzen Steuerbelastung unterliegen. Jedenfalls ist die tatsächliche Steuerbelastung weit entfernt von den suggerierten 42 Prozent.

Dem Spitzensteuersatz unterliegt im Jahr 2020 nur das Einkommen, welches die Höhe von 57.052 Euro übersteigt. Der Durchschnittssteuersatz, der die Steuerbelastung des gesamten Einkommens angibt, liegt deutlich niedriger. Zwar unterliegt auch ein Single mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro mit wenigen Euro dem Spitzensteuersatz, sein Durchschnittssteuersatz in der Einkommensteuer beläuft sich aber auf 27 Prozent.

Beim Grenzwert von 57.052 Euro, ab dem der Spitzensteuersatz greift, handelt es sich außerdem nicht um das Bruttoeinkommen, sondern um das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen wird ermittelt, indem vom Bruttoeinkommen die Vorsorgeaufwendungen (Sozialbeiträge, Kirchensteuer), außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge abgezogen werden. Das zu versteuernde Einkommen liegt somit deutlich unter dem Bruttoeinkommen.

Die SPD-Fraktion hat für substantielle Steuerentlastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Familien gesorgt. Durch eine Erhöhung des Kindergelds um 10 Euro pro Monat und eine Tarifabsenkung zum Ausgleich der Kalten Progression wurden die Einkommensteuerzahler um insgesamt 10 Milliarden Euro entlastet. Durch die vollständige Streichung des Solidaritätszuschlags für 90 Prozent der Solizahler und die teilweise Abschaffung für weitere Zahler werden die Steuern ab 2021 um weitere 10 Milliarden Euro gesenkt. Ab 2021 wird das Kindergeld um weitere 15 Euro pro Monat ansteigen und eine zusätzliche Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer zur Bekämpfung der Kalten Progression vorgenommen.

 

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