SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

SPD will mit Zweitverwertungsrecht Open Access ermöglichen

Veröffentlicht am 16.03.2011 in Bundespolitik

Anlässlich der Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Einführung eines Zweitverwertungsrechtes für wissenschaftliche Veröffentlichungen erklären der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Rechtspolitik Burkhard Lischka und der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Röspel:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Beiträge eingeführt werden soll, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind. Nach einer Embargofrist von sechs Monaten bei Periodika und zwölf Monaten bei Sammelwerken sollen Wissenschaftler ihre Beiträge im Internet veröffentlichen können. Der Urheber wird selbst entscheiden können, ob er dieses Recht nutzt - eine Zweitverwertungspflicht und Zwangslizenzen werden abgelehnt. Das stärkt die Position der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie den Austausch über Forschungsergebnisse im Internet.

Dies ist ein wichtiger Schritt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das wissenschaftliche Publizieren weiter an die Herausforderungen der digitalen Gesellschaft anzupassen. Wir wollen die wissenschaftlichen Urheber stärken. Die Anhörung des BMJ im vergangenen Jahr hat gezeigt, dass dafür die Rahmenbedingungen für "Open Access" im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Bildung dringend verbessert werden müssen. Bisher fehlt eine urhebervertragliche Regelung, die den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern das unabdingbare Recht einräumt, ihre Forschungsergebnisse auch online zu präsentieren. Die vermeintliche vertragsrechtliche Freiheit der wissenschaftlichen Autoren, das Format und den Ort ihrer wissenschaftlichen Publikationen frei wählen zu können, wird heute durch die faktische Monopol- beziehungsweis Oligopolstellung einzelner Zeitschriften- und Wissenschaftsverlage eingeschränkt.

Ein unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Veröffentlichungen wird auch von der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Forschungsorganisationen seit langem gefordert. Es soll den wissenschaftlichen Autoren wie auch den Hochschulen ermöglichen, ihre Forschungsergebnisse neben der herkömmlichen Verlagspublikation zu publizieren, etwa auf eigenen Webseiten, auf den Seiten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder auf Hochschulservern. Damit sollen zugleich zeitgemäße und dringend gebotene Kommunikations- und Publikationsmöglichkeiten geschaffen werden, denn bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen geht es vor allem um den schnellen Zugang zu Publikationen und Forschungsergebnissen.

Da es sich hier um eine konkrete Einzelregelung handelt, die sehr zeitnah umgesetzt werden könnte, ist es nicht notwendig, hierzu mögliche Vorschläge für den sogenannten dritten Korb abzuwarten. Eine bildungs‑, wissenschafts- und forschungsfreundliche Novellierung des Urheberrechtes und die Stärkung der wissenschaftlichen Urheber ist erforderlich, damit Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen nicht von der technologischen Entwicklung abgekoppelt werden, sondern sie angemessen nutzen können.

 

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