Sondervermögen garantiert Sicherheit

Veröffentlicht am 02.03.2022 in Bundestagsfraktion

Foto: Pixabay.com

Das geplante Sondervermögen für die Bundeswehr schafft Raum für dringend nötige Investitionen und eine bestmögliche Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten. Gleichzeitig greift es den Kernhaushalt nicht an, sodass weiter ausreichende Mittel für die innere und soziale Sicherheit zur Verfügung stehen. Zudem bleibt die parlamentarische Kontrolle bei der konkreten Ausgestaltung gewährleistet.

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher:

„Mit dem Sondervermögen stärken wir die Sicherheit unseres Landes. Die 100 Milliarden Euro werden dafür sorgen, dass dringend benötigte Investitionen in die bestmögliche Ausrüstung unserer Soldatinnen und Soldaten fließen. Das beginnt bei Nachtsichtgeräten, Jacken und Schutzwesten und geht bis hin zu schwerem Gerät wie Hubschraubern, Panzern, Schiffen und Flugzeugen. Die Summe sorgt bei großen Projekten für Planungssicherheit für unsere Truppe und die Industrie. Wir nehmen damit Geld in die Hand für die Zukunftsgarantie der Bündnis- und Landesverteidigung. Im Sinne unseres umfassenden Verständnisses von Frieden und Sicherheit gehört zugleich aber immer auch dazu, dass wir die Themen der Entwicklungszusammenarbeit, zivilen Krisenprävention und humanitären Hilfe weiter nachhaltig stärken.

Zusätzliche Sicherheit bringt das Sondervermögen auch, weil es unseren Kernhaushalt nicht angreift, wenn es im Grundgesetz verankert ist. Das bedeutet weiter ausreichende Mittel für die Bereiche der inneren und sozialen Sicherheit. Sei es bei uns wichtigen Themen wie der Kindergrundsicherung, der Stabilisierung der Renten oder den notwendigen Zukunftsinvestitionen – die Menschen in unserem Land können sich darauf verlassen, dass notwendige Rüstungsinvestitionen keine notwendigen Ausgaben im restlichen Haushalt gefährden. Zudem ist es richtig und wichtig, dass das Sondervermögen, dessen Ausgestaltung und weitere konkrete Bewirtschaftung einer engmaschigen parlamentarischen Kontrolle durch den Bundestag unterstellt wird.“

 

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