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Reiner Breuer/Daniela Schneckenburger: „Novellierung des Denkmalschutzgesetzes kommunalfreundlich und praxisorientiert“

Veröffentlicht am 27.06.2013 in Landespolitik

Zum Änderungsantrag (im Anhang), den die Fraktionen von SPD und GRÜNEN heute im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zum Gesetzentwurf zur zukünftigen Gestaltung des Denkmalschutzes im Bereich Bodendenkmalpflege eingebracht haben, erklären Reiner Breuer, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, und Daniela Schneckenburger, baupolitische Sprecherin der Grünen Fraktion:

„Mit dieser Änderung schließen wir die bestehende Gesetzeslücke im Denkmalschutzgesetz des Landes, die bisher erhebliche finanzielle Belastungen für die Kommunen und Landschaftsverbände sowie Unsicherheit für die Ausgrabungsfirmen bedeutet hätte. Mitte Juli wird der Landtag über die Änderungen beschließen können. Damit wäre vor der Sommerpause das zentrale denkmalpolitische Anliegen des Koalitionsvertrages kommunalfreundlich und praxisorientiert erfüllt.

Der Änderungsantrag stellt wichtige Punkte gegenüber dem ursprünglichen Entwurf klar. Die Unverletztlichkeit der Wohnung wirdnicht eingeschränkt, der Antrag stellt Formulierungen aus der Landesbauordnung klar. Weitere Präzisierungen beziehen sich insbesondere auf den Schutz von vermuteten Bodendenkmälern unddarauf, dass nicht die Denkmalpflegeämter für alle Maßnahmen in Vorleistung treten müssen, sondern auch privatwirtschaftlich tätige Grabungsfirmen beauftragt werden können.

 
Die Änderung des Denkmalschutzgesetzes war erforderlich, weil das Oberverwaltungsgericht Münster die bislang in Nordrhein-Westfalen gängige Praxis der Kostentragungspflicht für Projektträger bei Veränderungen oder Beseitigungen von Bodendenkmälern für unzulässig erklärt hat. Mit dem so genannten Veranlasserprinzip wird die bisherige Praxis Gesetz. Darüber hinaus wird den Denkmalschutzbehörden der Zugang zu Grundstücken – nicht Wohnungen – bei vermuteten Bodendenkmälern erleichtert und das so genannte ,Schatzregal‘ eingeführt. Die Schatzregal-Regel besagt, dass bewegliche Kulturdenkmäler, die herrenlos oder so lange verborgen waren, dass die besitzende Person nicht mehr zu ermitteln ist, Eigentum der öffentlichen Hand werden. Dies dient dazu, Raubgrabungen und Fundunterschlagungen zu verhindern.“
 

Homepage Inge Howe

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