SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Patientenrechte stärken: mehr Sicherheit bei Behandlungsfehlern

Veröffentlicht am 26.01.2026 in Bundestagsfraktion

 

Der 26. Januar ist der "Tag des Patienten". Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für mehr Rechte bei Behandlungsfehlern: Ein Härtefallfonds, geringere Beweisanforderungen und besserer Aktenzugang sollen Betroffenen schneller helfen. Das Ziel ist mehr Transparenz, Orientierung und Sicherheit im Gesundheitssystem.

Dr. Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher: 

"Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Ein modernes Gesundheitssystem muss sich konsequent an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientieren. Im Koalitionsvertrag haben wir daher vereinbart, dass wir die Rechte der Patientinnen und Patienten bei medizinischen Behandlungsfehlern gegenüber den Behandelnden weiter stärken wollen. Wir nehmen deshalb den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag sehr ernst und arbeiten intensiv an einer umfassenden Stärkung der Patientenrechte.

Ein Härtefallfonds bei Behandlungsfehlern ist für uns ein wirksames Instrument, um Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit zu geben, die sich in einer Ausnahmesituation befinden. Auch eine Reduzierung des Beweismaßes in Verfahren kann deshalb einen Beitrag dazu leisten, dem Geschädigten schneller zu seinem Recht zu verhelfen. Unser Ziel ist ein Gesundheitssystem, das nicht nur leistungsfähig ist, sondern Orientierung, Transparenz und Sicherheit bietet."

Stefan Schwartze, zuständiger Berichterstatter:

"Der Koalitionsvertrag gibt uns den Auftrag, Patientinnen und Patienten im Behandlungsgeschehen zu stärken. Dazu gehört auch eine Anpassung bei den Patientenrechten. Im Verfahren rund um vermutete Behandlungsfehler sehen wir immer wieder größte Schwierigkeiten für die Patientinnen und Patienten. Hier sehe ich in einer Absenkung des Beweismaßes einen längst überfälligen Schritt. 

Einen ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung der Patientenrechte haben wir bereits im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts gemacht, indem wir den Anspruch der Patientinnen und Patienten auf unverzügliche Bereitstellung einer kostenlosen Kopie ihrer vollständigen Behandlungsakte geregelt haben."

 

 

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