Öffnung der Sportplätze darf nicht an der Haftungsregelung scheitern

Veröffentlicht am 25.02.2021 in Landtagsfraktion

Nach aktueller Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist es den Kommunen erlaubt, Sportanlagen unter Auflagen wieder zu öffnen. Die Landesregierung hat dabei jedoch keine einheitlichen Vorgaben gemacht. So ist es den Kommunen freigestellt, ob sie die Haftung für Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung selber übernehmen oder auf die Vereine übertragen.

Hierzu äußert sich Rainer Bischoff, sportpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es ist grundsätzlich gut, dass den Kommunen nun wieder erlaubt ist, die Sportanlagen zu öffnen. Für die Kinder und Jugendlichen in NRW ist das ein echter Gewinn. Die Öffnung der Sportplätze darf jedoch nicht an der Haftungsregelung scheitern. Durch die fehlenden einheitlichen Haftungsregelungen könnten Kommunen und Vereine zögern, die Sportplätze für die Nutzung der Außenanlagen zu öffnen oder sich gar gänzlich dagegen entscheiden. Wenn es keine einheitliche Öffnung gibt, befürchten wir einen Flickenteppich im ganzen Land, der dazu führt, dass es zu Reisen oder Wechselbewegungen von und zu benachbarten Städten kommt. Die Folge wären Gedrängel und Ansammlungen auf Sportplätzen und Sportanlagen.

Das Land muss jetzt Verantwortung zeigen und die Kommunen in dieser Situation entlasten. Hilfreich wäre eine Verordnung, die sich entsprechend eines Stufenplans an gestallten Inzidenzen orientiert. Endlich sind Aktivitäten im Freien bzw. auf Sportanlagen wieder erlaubt. Es daran scheitern zu lassen, dass Vorgaben nicht einheitlich geregelt und Kommunen damit alleine gelassen werden, ist keine echte Lösung. Die Verantwortung auf die Kommunen zu schieben und als Land nicht selbst zu tragen ist in Zeiten der Corona-Pandemie, die vielen Menschen vieles abverlangt, nicht zumutbar.“

 

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