Aus Anlass der Debatte zum Jahresbericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages für das Jahr 2013 macht die SPD-Bundestagsfraktion darauf aufmerksam, dass nur die beim Bundestag eingereichten Petitionen garantieren, dass sich der Gesetzgeber mit ihren Anliegen befasst, erklärt Stefan Schwartze.
„Im Jahr 2013 erreichten den Petitionsauschuss des Bundestages 14.800 Petitionen. Die Themen sind breit gefächert. Es gibt keinen anderen Ausschuss, der sowohl über die Netzneutralität, über die Steuerfreiheit von für den Eigengebrauch produzierte Bier als auch über das Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen berät.
Der Jahresbericht zeigt zwei Gesichter des Petitionsausschusses: Er ist Vermittler zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden. Er hilft zum Beispiel bei der Korrektur der Rentenberechnung oder prüft die Rückforderung des Kindergeldes. Der Petitionsausschuss ist aber auch Vermittler von Vorschlägen zur Gesetzgebung. Er ist folglich ein Element der direkten Demokratie.
Diese direktdemokratische Rolle konkurriert mittlerweile mit anderen Beteiligungsplattformen . Das Internet macht es einfacher denn je, sich für eine gute Sache einzusetzen – die Wahl der Plattform steht jedem frei.
Die SPD-Bundestagsfraktion wirbt dafür, Petitionen einzureichen. Sie macht aber darauf aufmerksam, dass nur die beim Bundestag eingereichten Petitionen auch vom Bundestag beraten werden. Diejenigen, die auf anderen Petitionsportalen eingereicht werden, erreichen den Bundestag nicht. Dies gilt auch dann, wenn sie sich dem Wortlaut nach an den Bundestag richten.“