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Politik mit Herz

Neues Gesetzespaket soll Geldwäsche EU-weit bekämpfen: „Kommissionsvorschlag war überfällig“

Veröffentlicht am 20.07.2021 in Europa

Foto: pixabay.com

Die Europäische Kommission stellt heute einen Vorschlag für den stärkeren Kampf gegen Geldwäsche in der Europäischen Union vor.

Joachim Schuster, wirtschaftspolitischer Sprecher der Europa-SPD:

„Seit Jahren kämpfen wir Sozialdemokrat*innen für effektivere Regelungen, um der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Einhalt zu gebieten. Es ist nicht hinnehmbar, dass in der EU jedes Jahr mehrere hundert Milliarden Euro an kriminellen Erträgen unerkannt gewaschen werden. Gerade in Zeiten von erheblichen öffentlichen Ausgaben für Corona-Konjunkturprogramme ist es zentral, dass Geld nicht in kriminellen Strukturen versickert, sondern dem Gemeinwesen zu Gute kommt. Insbesondere Deutschland hat in diesem Bereich einiges zu tun. Die Einrichtung einer EU-Aufsichtsbehörde sowie eine Begrenzung von Bargeldzahlungen sind sinnvolle Bausteine des guten Gesamtkonzepts der Kommission, um die Kriminalität in diesem Bereich einzudämmen.

Es ist längst überfällig, die bisherigen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in eine starke Verordnung zu überführen, an die sich alle Mitgliedstaaten gleichermaßen halten müssen. Durch die unterschiedliche Auslegung der bisherigen Richtlinien sowie den mangelnden Willen einiger Mitgliedstaaten, diese ordnungsgemäß umzusetzen, machen wir es Straftätern in der EU viel zu einfach.

Gleichzeitig muss die Kommission härter durchgreifen. Die Umsetzungsraten der bisherigen Regelungen sind bestenfalls mangelhaft, dennoch verhält sich die Kommission mit Verrtragsverletzungsverfahren gegenüber den Mitgliedstaaten bisher sehr zurückhaltend.

Gut, dass die Kommission bei dem Gesetzespaket auch neue technologische Entwicklungen in den Blick nimmt. Wir müssen verhindern, dass Kryptoassets wie Bitcoin, Ethereum und Co. für kriminelle Machenschaften genutzt und illegale Geldströme unbemerkt abgewickelt werden können. Anbieter solcher Assets sollten künftig die gleichen Sorgfaltspflichten einhalten, die auch für Bankentransfers gelten.”

Das EU-Parlament wird sich in der zweiten Jahreshälfte mit dem Vorschlag befassen.

 

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