SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Modernisierung des Strafverfahrens kommt

Veröffentlicht am 23.10.2019 in Justiz und Inneres

Heute hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen. Das Gesetz enthält wichtige Regelungen für ein modernes Strafverfahren und zur Beschleunigung von Strafprozessen, ohne dabei Beschuldigtenrechte zu beeinträchtigen.

Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher:

„Bei Strafprozessen mit vielen Geschädigten können Gerichte künftig Nebenklägern einen gemeinschaftlichen Anwalt beiordnen, wenn die Nebenkläger gleichartige Interessen haben. Die Möglichkeiten, zur Prozessverzögerung missbräuchliche Befangenheitsanträge oder Beweisanträge zu stellen, werden deutlich eingeschränkt.

Um jungen Richterinnen und Richtern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, werden die Fristen zur Unterbrechung der Hauptverhandlung mit den Schutzfristen des Mutterschutzes und der Elternzeit harmonisiert.

Allen Verfahrensbeteiligten ist künftig die Gesichtsverschleierung vor Gericht verboten, es sei denn, die Gesichtsverdeckung ist aus Gründen des Zeugenschutzes notwendig.

Weil leider Opfer von Sexualstraftaten zu oft ihre zunächst gemachten Aussagen im Strafprozess unter dem Druck des Täters zurücknehmen oder schweigen, muss bei Sexualstraftaten die Vernehmung auf Video aufgezeichnet werden, es sei denn das Opfer stimmt dem vor der Aufzeichnung nicht zu. Wenn das Opfer nach der Videoaufnahme der Ersetzung seiner Aussage durch die Videoaufnahme im Prozess nicht widerspricht, kann das Video in der Hauptverhandlung die Opferaussage ersetzen.

Der Polizei wollen wir erlauben, die aus DNA-Spuren gewinnbaren Informationen zu Haarfarbe, Augenfarbe und Hautfarbe sowie Alter für ihre Ermittlungen zu verwenden. Wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit Aussagen über diese körperlichen Merkmale getroffen werden können, kann die Polizei durch dieses genetische Phantombild die Ermittlungen auf einen bestimmten Personenkreis konzentrieren.

Diese Gesetzesänderungen sind sinnvoll, aber nur ein Mittel für moderne und zügige Strafverfahren. Entscheidend ist, dass der Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern umgesetzt wird und die hier vereinbarten 2.000 zusätzlichen Richter und Staatsanwälte tatsächlich von den Ländern eingestellt werden.“

 

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