SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Mehr netto vom brutto – sozial gerecht und wirtschaftlich sinnvoll

Veröffentlicht am 29.10.2020 in Bundestagsfraktion

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden insgesamt um 11,8 Milliarden Euro jährlich entlastet.

  • Allein durch die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag stehen Familien mit Kindern 3,4 Milliarden Euro jährlich mehr zur Verfügung.
  • Zum 1. Januar 2021 werden das Kindergeld um 15 Euro pro Kind und Monat und der Kinderfreibetrag entsprechend angehoben.
  • Der Grundfreibetrag wird erhöht.
  • Die Auswirkungen der „kalten Progression“ werden zurückgegeben.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Michael Schrodi, zuständiger Berichterstatter:

„Bereits zum 1. Juli 2019 hat die Große Koalition, wie versprochen, das Kindergeld um zehn Euro pro Kind und Monat erhöht und den Kinderfreibetrag entsprechend angehoben.

Mit dem heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten und von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorbereiteten Zweiten Familienentlastungsgesetz setzt die Große Koalition den Koalitionsvertrag in einem zweiten Schritt Eins-zu-Eins um: Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro pro Kind und Monat erhöht, also um jährlich 180 Euro. Damit beträgt das Kindergeld für erstes und zweites Kind je 219 Euro im Monat, für das dritte 225 und für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro. Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden um 576 Euro auf 8.388 Euro pro Jahr entsprechend angehoben.

Der Grundfreibetrag für Erwachsene wird für das Jahr 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro und für 2022 noch einmal um 240 Euro auf 9.984 angehoben. So stellen wir sicher, dass das Existenzminimum, also das, was jeder und jede zum Leben braucht, auch weiterhin steuerfrei bleibt.

Die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression werden an den Steuerzahler zurückgegeben. Damit Lohnsteigerungen tatsächlich im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen, werden die Eckwerte des Steuertarifs für das Jahr 2021 um 1,52 Prozent und für 2020 um weitere 1,17 Prozent nach rechts verschoben. Der Grundfreibetrag für 2022 liegt über den Vorgaben des Existenzminimumberichts und die Vorgaben des Progressionsberichtes werden übererfüllt.

Familien werden entlastet und Steuererleichterungen für alle Einkommensteuerzahler auf den Weg gebracht. Die verfügbaren Einkommen von Familien werden um insgesamt fast zwölf Milliarden Euro jährlich gestärkt. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung von Kaufkraft unterer und mittlerer Einkommen und damit der Binnennachfrage als tragende Säule unserer wirtschaftlichen Entwicklung.“

Beispiele für die Entlastung (Einkommen nach Berücksichtigung der persönlichen Abzüge (insbesondere Werbungskostenpauschbetrag, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Verlustabzug, Steuervergünstigungen) und vor Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag.)

Ein Lediger ohne Kinder mit einem Einkommen von 40.000 Euro zahlt im Jahr 2021 119 Euro und im Jahr 2022 206 Euro weniger Steuern.

Eine Alleinerziehende mit zwei Kinder und einem Einkommen von 40.000 Euro wird im Jahr 2021 um 280 Euro und im Jahr 2022 um 353 Euro entlastet.

Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro verringert sich die Einkommensteuer im Jahr 2021 um 552 Euro und im Jahr 2022 um 694 Euro.

Eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 75.000 Euro wird im Jahr 2021 um 570 Euro und im Jahr 2022 um 722 Euro entlastet.

 

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