Medizinische Masken auch für Bedienstete in der Justiz umgehend zur Verfügung stellen

Veröffentlicht am 20.01.2021 in Landtagsfraktion

Foto: Pexels.com

Nach dem gestrigen Beschluss von Bund und Ländern wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften auf das Tragen medizinischer Masken konkretisiert. Das Land hat gegenüber den eigenen Beschäftigten eine besondere Fürsorgepflicht. Besonders wenig Beachtung finden dabei allerdings bislang Bedienstete aus dem Justizbereich. Diese gelten jedoch als systemrelevant und gehen ihrem Dienst wie gewohnt nach.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Minister Biesenbach muss jetzt schnellstens alle Bedienstete im Justizbereich mit medizinischen Masken ausstatten. Das gilt insbesondere für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Betreuungsrichter, Bewährungshelfer sowie alle Beschäftigten im Justizvollzug, die tagtäglich in Gefängnissen, Altenheimen und Krankenhäusern in engen Kontakt mit anderen Menschen kommen. Sie stehen damit ständig in Gefahr, sich oder andere mit Corona anzustecken.

Nur mit entsprechenden Masken für die Bediensteten ist sichergestellt, dass der Fremd- und Eigenschutz für alle Betroffenen gewährleistet werden kann.

Auch den Beschäftigten im Justizvollzug müssen daher umgehend und in ausreichendem Maße medizinische Schutzmasken zur Verfügung gestellt werden. Minister Biesenbach muss jetzt endlich den Schutz dieser wichtigen Berufsgruppe verbessern. Die aktuellen Zahlen insbesondere in der JVA Köln-Ossenbühl zeigen, wie dringend nötig dies ist.

Wir fordern den Minister daher auf, unseren Antrag für die morgige Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 500 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm zu unterstützen.“

 

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