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MdB Achim Post: 30 Millionen Euro gegen Einbrüche – auch für den Mühlenkreis

Veröffentlicht am 22.05.2015 in Bundespolitik

Einbrüche stellen eine ganz konkrete Bedrohung dar. Für das Jahr 2014 wurde ein Anstieg der Wohnungseinbruchdiebstähle um +1,8 % auf bundesweit 152.123 verzeichnet. Auch im Kreis Minden-Lübbecke ist laut NRW-Landesregierung die Zahl der Wohnungseinbrüche massiv gestiegen: von 525 in 2013 auf 629 in 2014. Das entspricht einem Zuwachs von knapp 20%.

Wer seine Wohnung oder sein Haus besser gegen Einbruch schützen will, erhält dafür in Zukunft eine Finanzierungshilfe vom Bund. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch dieser Woche beschlossen. „Davon können auch Bürgerinnen und Bürger im Mühlenkreis profitieren. Ich hoffe, dass viele davon Gebrauch machen werden“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete.

Über das SPD-geführte Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit werden für insgesamt 30 Millionen Euro Finanzierungshilfen als Zuschüsse für Materialkosten gewährt. Diese können zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden. Als Mindestvolumen für die zu fördernden Maßnahmen sind 500 Euro vorgesehen. Ein Fünftel der getätigten Investition kann so finanziert werden, höchstens jedoch 1500 Euro.

Laut Achim Post gibt es folgende Eckpunkte für die Förderrichtlinien:

  • Antragsberechtigt sind einmalig Mieterinnen und Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) und Eigentümerinnen und Eigentümer.
  • Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse zu den Materialkosten und kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden.
  • Die Gesamtinvestitionssumme der zu fördernden Maßnahme muss mind. 500 Euro betragen.
  • Die Förderung beträgt 20 % der getätigten Investition, höchstens jedoch 1.500 Euro pro einzel-nen Antrag.
  • Voraussetzung für die Förderung ist die vorherige Vorlage von zwei Angeboten oder eines Angebots einer zertifizierten Fachfirma. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnung.
  • Die Förderung erfolgt nach Eingang der Förderanträge.

Sobald die Details des Programms beschlossen sind, wird der heimische Bundestagsabgeordnete Interessierte über die neuen Möglichkeiten informieren.

 

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