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Politik mit Herz

Landesregierung muss Entwurf für ihr Versammlungsgesetz sofort zurückziehen

Veröffentlicht am 28.06.2021 in Landtagsfraktion

Foto pixabay.com

Die Demonstration gegen das von der Landesregierung geplante Versammlungsgesetz vom vergangenen Samstag hat gezeigt, welche gesellschaftliche Sprengkraft der von Innenminister Reul vorgelegte Entwurf hat. Das freie Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut. Wozu die geplanten Einschränkungen führen können, hat der Einsatz am Wochenende erahnen lassen. Die SPD-Fraktion fordert daher Ministerpräsident und CDU-Kanzlerkandidat Laschet dazu auf, den Gesetzentwurf sofort zurückzuziehen. 

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion:

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist eindeutig zu restriktiv und schränkt die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in NRW massiv ein. Das hat schon die Expertenanhörung im Innen- und Rechtsausschuss gezeigt. Dieser Entwurf hat allein das Ziel, Demonstrationen künftig zu unterbinden und nicht zu ermöglichen. Die vorgesehenen strengen Regeln verhindern auch ein flexibles und deeskalierendes Handeln der Polizei. Das passt nicht zu unserem Land und ist schlichtweg nicht nötig.

Armin Laschet spricht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie immer davon, den Menschen ihre Grundrechte zurückzugeben. Es sei denn, sie demonstrieren gegen seine Landesregierung. Die Folgen haben wir am Wochenende in Düsseldorf gesehen. Das ist für uns nicht akzeptabel. Und das ist auch der Entwurf der Landesregierung für uns nicht. Es wird mit uns auf dieser Basis keinen Kompromiss für ein gemeinsames Versammlungsgesetz geben.

NRW ist ein vielfältiges und liberales Land. Als SPD-Fraktion haben wir deswegen einen eigenen Entwurf für ein Versammlungsfreiheitsgesetz eingebracht, das die Gewährleistung von Grundrechten in den Mittelpunkt stellt und nicht deren Verhinderung. Wir fordern die Landesregierung deshalb dazu auf, ihr Grundrechteeinschränkungsgesetz sofort zurückzuziehen und laden insbesondere die FDP dazu ein, unserem liberalen und freiheitsorientierten Gesetzentwurf zuzustimmen.“

 

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