Landesregierung bricht bei der Flüchtlingsfinanzierung konsequent ihre gemachten Versprechen

Veröffentlicht am 17.07.2020 in Landtagsfraktion

Foto: pixabay.com

Immer mehr nordrhein-westfälische Kommunen verabschieden Resolutionen, in denen sie die Landesregierung auffordern, für eine größere Entlastung bei der Flüchtlingsfinanzierung zu sorgen. Dies hatten die schwarz-gelben Regierungsparteien den Kommunen bereits im Landtagswahlkampf 2017 zugesagt. Das Versprechen wurde jedoch bisher von der Landesregierung nicht eingelöst. Nachdem der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Kämmerling, hierzu eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet hatte, wurde diese Woche bekannt, dass mittlerweile 88 Kommunen entsprechende Resolutionen verabschiedet haben.

Hierzu sagt Stefan Kämmerling:

„Die hohe Anzahl an Kommunen, die dringend Entlastung bei der Flüchtlingsfinanzierung benötigen und darauf warten, dass die schwarz-gelbe Koalition ihre Versprechungen endlich einlöst, gibt zu denken. Hier wird Vertrauen mutwillig verspielt! Offenkundig haben die finanziellen Sorgen der Kommunen für die Landesregierung nicht die allergrößte Priorität. Dies wiegt umso schwerer, als durch die Corona-Krise und den damit eintretenden wirtschaftlichen Abschwung die finanziellen Sorgen der Städte und Gemeinden zukünftig eher wieder wachsen dürften! Aber für Frau Scharrenbach als zuständige Ministerin ist das offenkundig nicht so wichtig. Sie hält sich bei der Frage der Flüchtlingsfinanzierung eisern an das Motto „Was kümmert mich unser Geschwätz von gestern.“

Hintergrund: Seit Amtsantritt der Landesregierung warten die Kommunen auf die Einlösung des Versprechens, dass die pauschalen Kostenerstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) an die tatsächlichen Kosten angepasst werden. Bereits im November 2018 wurde gutachterlich festgestellt, dass das Land die Kommunen auf den Kosten für Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen sitzen lässt. Dieses Gutachten ist auch von der Landesregierung anerkannt worden. Sie hat trotzdem immer noch keine Anpassung der Kostensätze im FlüAG vorgenommen. Auch weigert sich die Landesregierung weiterhin die Mittel des Bundes für flüchtlingsbezogene Mittel in Höhe von 151,2 Millionen Euro für das Jahr 2020 an die Kommunen weiterzuleiten. Hierin ist ein weiterer klarer Bruch von Wahlversprechen durch die Landesregierung zu erkennen. So bleiben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen also weiterhin auf über 70 Prozent der Kosten für die Flüchtlingsfinanzierung sitzen.

 

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