SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Josef Neumann: „Bundesteilhabegesetz als Motor der Menschenrechte“

Veröffentlicht am 30.04.2015 in Soziales

Die SPD-Fraktion hat sich als erste Landtagsfraktion zusammen mit der Grünen-Fraktion umfassend zu den Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz positioniert. Der dazugehörige Antrag der beiden Koalitionsfraktionen wurde heute im Landtag verabschiedet. „Mit diesem ist es uns gelungen, die Anliegen der Menschen mit Behinderung und der Kommunalpolitik miteinander zu verbinden“, sagt Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag.
 
„Wir haben die Initiative ergriffen, eine umfassende Reform des Rechts der Menschen mit Behinderung zu einem modernisierten Teilhaberecht im Bund anzustoßen. Diese Menschen haben einen Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben, gleichberechtigte Teilhabe und bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse. Daher fordern wir ein Bundesteilhabegesetz, das die Herauslösung der Leistungen für Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgesystem vollzieht – in Verbindung mit einer dauerhaften, nachhaltigen Entlastung der Kommunen durch den Bund, die über den reinen Ausgleich der Kostendynamik im Bereich Eingliederungshilfe hinausgeht. Darin müssen bundeseinheitliche Verfahren zur Bedarfsermittlung, Standards für Leistungsangebote, Präzisierung der Regelungen der Kooperation und Koordinierung der Rehabilitationsträger, insbesondere in regionalen Arbeitsgemeinschaften, in einem Bundesteilhabgesetz festgelegt werden. 
 
Weitere Maßnahmen, sind die Einführung eines Bundesteilhabegeldes, die Verwirklichung eines inklusiven Arbeitsmarktes, die Abschaffung der Ungleichbehandlung in der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Das Teilhabegesetz ist das Schlüsselelement, um Teilhabe und Selbstbestimmung zu stärken und zugleich finanzielle Entlastungen für die Kommunen zu schaffen.
 
Das würde zu bedarfsgerechteren, spezifischeren und kosteneffizienteren Leistungen führen. Das Bundesteilhabegesetz ist noch in der laufenden Legislaturperiode zu verabschieden.“
 

 

Homepage Inge Howe

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