„Verschuldete Bürger sollten ihre Girokonten jetzt in Pfändungsschutz-Konten umwandeln. Wer das bis Ende Dezember nicht macht, riskiert sein Existenzminimum“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze.
Von Kontenpfändung betroffene Hartz IV-Empfänger sollten bestehende Konten schnellstmöglich in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Durch eine Umwandlung wird automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro geschützt. Der persönliche Freibetrag kann unter Umständen aber auch höher ausfallen.
Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt auf Antrag durch die kontoführende Bank. Geht der Pfändungsschutz über den persönlichen Freibetrag hinaus, ist ein Nachweis erforderlich.
„Bis spätestens 27. Dezember muss das Pfändungsschutz-Konto beantragt sein, damit das Existenzminimum auch im Januar 2012 gesichert ist“, so Stefan Schwartze weiter. Bundesweit verfügen nur acht Prozent der überschuldeten Haushalte über ein Pfändungsschutzkonto, das im Falle einer Pfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht.
Ein Pfändungsschutz-Konto erhalten aber nur Personen, die schon ein Girokonto besitzen. In Deutschland verfügen mehr als 700.000 Menschen nicht über ein Girokonto. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb am 1. Dezember 2011 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Darin fordert sie ein Recht auf ein Guthabenkonto. Das Guthabenkonto soll über übliche Basisfunktionen verfügen und angemessene Kosten verursachen. Außerdem fordert die SPD-Bundestagsfraktion, dass Pfändungsschutzkonten den gleichen Leistungsumfang bieten sollen wie der normale bargeldlose Zahlungsverkehr.