„Harte Verhandlungen stehen bevor“ - Einigung zur Asyl-Krisenverordnung

Veröffentlicht am 04.10.2023 in Europa

Foto: pixabay.com

Die EU-Innenministerinnen und -minister haben sich soeben in Brüssel auf eine Position zur Krisenverordnung geeinigt.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:
„Mit dieser Einigung haben sich die Mitgliedstaaten nun endlich zu allen auf dem Tisch liegenden Gesetzesvorschlägen positioniert. Damit sind nun immerhin die Voraussetzungen erfüllt, die Verhandlungen des gesamten Pakets mit dem EU-Parlament vor den Europawahlen nächstes Jahr abzuschließen. Zudem können wir die politischen Triloge zur Screening- und Eurodac-Verordnung wiederaufnehmen, dessen Aussetzung eine Mehrheit der Fraktionen im Europäischen Parlament aufgrund des fehlenden Fortschritts des Rats beschlossen hatte. 

Gleichzeitig wird es eine Herausforderung sein, bei der Krisenverordnung einen Kompromiss zu finden zwischen der Position der Mitgliedstaaten, die auf massiven Verschärfungen des Asylrechts in Krisensituationen fußt, und dem solidarischen Ansatz des Europaparlaments, bei dem sich Mitgliedstaaten in Krisensituationen unter die Arme greifen sollen. Hier stehen uns harte Verhandlungen bevor, für die wir aufgrund der Verzögerung im Rat nur noch wenige Monate haben.

Grundsätzlich gilt jedoch: Mit der richtigen Asylreform können wir einen wichtigen Schritt nach vorne machen, um die Regeln zum Umgang mit schutzsuchenden Menschen zwischen den Mitgliedstaaten zu harmonisieren und Grundrechte von Schutzsuchenden und das individuelle Recht auf Asyl zu bewahren.“

Nach der Einigung der Innenminister*innen starten nun Verhandlungen über die Asyl-Krisenverordnung mit Vertreter*innen von Parlament, Rat und EU-Kommission.
Die „Verordnung für Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl“ ist einer von zehn Rechtstexten, die im Zuge der Asylreform geändert werden müssen. Acht Texte sind in den sogenannten Trilogen, also den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission. Die Gesetzgeber haben sich darauf verständigt, dass es einen Deal nur im Paket geben kann.

 

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