SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Gutachten des VBE belegt: Gemeinschaftsschule ist der richtige Weg

Veröffentlicht am 06.12.2010 in Schule und Bildung

„Mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat sich ein weiterer wichtiger Akteur für Gemeinschaftsschulen ausgesprochen. Dies ist ein positives Zeichen dafür, dass die Landesregierung auf dem richtigen Weg ist und die Beteiligten diesen Prozess unterstützen“, kommentiert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im nordrhein-westfälischen Landtag, Renate Hendricks, das heute vorgelegte Gutachten des VBE.

Darin kommt der Bielefelder Rechtsprofessor Christoph Gusy zu dem Ergebnis, dass die Gemeinschaftsschule als „gesetzlich zugelassene zusätzliche Schulform“, „mit der Landesverfassung vereinbar“ ist. Insbesondere die sog. „Experimentierklausel“, die die Einführung der Gemeinschaftsschule zunächst als Modell zulasse, sei als Schulversuch zulässig.

„Das Gutachten des VBE stärkt unsere Position. Kommunen, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler haben Rechtssicherheit, wenn sie sich auf den Weg machen, Gemeinschaftsschulen zu gründen“, kommentiert Hendricks.

„Neben dem VBE als Vertreter von Lehrerinnen und Lehrern, haben sich bereits zahlreiche Elternvertreter für die Gemeinschaftsschule ausgesprochen. Das zeigt, dass die Landesregierung sich auf die Unterstützung der Beteiligten verlassen kann, was ihr im Prozess der Entstehung des neuen Schulmodells ganz besonders wichtig ist“.

„Dies zeigt aber auch: Die Beteiligten haben erkannt, dass die Fortentwicklung des Schulsystems notwendig ist. Allein die demografische Entwicklung legt eine Reform des Schulsystems nahe: Vielerorts lässt sich ein Nebeneinander von Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien allein deswegen nicht mehr aufrecht erhalten, weil die Schülerzahlen sinken und die Schulformen allein nicht mehr ausreichend nachgefragt werden.“

Hierauf habe, so Hendricks, die Landesregierung mit der Gemeinschaftsschule reagiert, die lokal die Möglichkeit gebe, die in der Sekundarstufe I bestehenden Schulsysteme zusammenzulegen. „Wichtig ist uns hierbei“, ergänzt Hendricks, „d ass die Kommunen mit im Boot sind. Das Gutachten des VBE sagt auch hier, dass dieses Ziel einer begrenzten Kommunalisierung vielfach erhobenen Forderungen entspricht und nicht verfassungswidrig, sondern verfassungsgemäß ist. Und die Kommunen nehmen das Angebot an: Bereits mehr als 80 Kommunen wollen über die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beraten werden.“

 

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