
Zu dem heute veröffentlichten Gutachten über die Finanzierung der Arbeit gegen Rechtsextremismus erklärt der Sprecher der AG Strategien gegen Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix:
Eine langfristige, dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratieforderung durch den Bund ist verfassungsrechtlich möglich. Zu diesem Schluss kommen Staatsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis (HU Berlin) und Joachim Grigoleit (TU Dortmund) in ihrem Gutachten, das sie im Auftrag von Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen gegen Rechtsextremismus erstellt haben.
Die Förderung der Initiativen gegen Rechtsextremismus unterliegt laut dem Gutachten "staatlicher, insbesondere aber gesamtgesellschaftlicher Verantwortung".
Damit ist jetzt nicht nur der Bundesgesetzgeber befugt und gefordert, eine gesetzliche Lösung für die Finanzierung dieser wichtigen Arbeit zu finden, auch die Länder bleiben ausdrücklich weiter mit im Boot. Wir müssen aber eine Lösung finden, die keinen der Beteiligten überfordert. Ziel des gesamten Prozesses muss es sein, dass wir verhindern, dass die Träger der Arbeit gegen Rechtsextremismus alle drei Jahre im Regen stehen.





