"Grüner Anstrich ohne Nachweis künftig verboten"

Veröffentlicht am 20.09.2023 in Europa

Foto: Brian Yurasits/unsplash.com

In der Nacht zum heutigen Mittwoch haben sich Verhandler*innen von EU-Parlament, Kommission und Rat auf eine Stärkung der Verbraucher*innen gegen unlautere Geschäftspraktiken geeinigt. Produkte, die langlebiger, reparierbar und nachhaltig sind, sollen mit den neuen Vereinbarungen besser identifizierbar werden.

Die vorläufige Einigung enthält nun mehrere sozialdemokratische Forderungen; etwa das Verbot allgemeiner umweltbezogener Angaben wie "umweltfreundlich", "natürlich", "biologisch abbaubar" oder "ökologisch" ohne den Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltbilanz des Produktes, die für die Angabe relevant ist. Darüber hinaus werden Behauptungen über Produkte wie "klimaneutral" oder "klimapositiv", die allein auf Kompensationen beruhen, untersagt.

René Repasi, verbraucherschutz- und binnenmarktpolitischer Sprecher der Europa-SPD:

„Aktuell können Produkte als klimaneutral bezeichnet werden, obwohl Hersteller lediglich Zertifikate zur Kompensation kaufen. Unternehmen behaupten, Produkte seien besonders zertifiziert, um mit angeblich fairem Handel zu werben. Kreuzfahrten werden als klimaneutral beworben oder Produkte mit nachhaltiger Zertifizierung als emissionsfrei. Diese Illusionen sind klimaschädlich und werden teilweise schamlos ausgenutzt, um Verbraucher*innen Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen. Mit dieser Einigung zwischen Parlament und Rat ist damit Schluss!

Das Durcheinander bei Nachhaltigkeitskennzeichnungen und Umweltaussagen verwirrt Verbraucher*innen. Daher war wichtig, für einheitliche europäische Regeln zu sorgen. Wo klimafreundlich draufsteht, muss klimafreundlich drin sein. Beliebige Umweltaussagen ohne tatsächlichen Gehalt werden künftig nicht mehr zulässig sein. Dies wurde durch die Aktualisierung der europaweiten Liste verbotener Geschäftspraktiken erreicht, auf der diese Vereinbarungen zahlreiche irreführende Nachhaltigkeitsaussagen ergänzen.

Besonders klimaschädlich ist, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ein Produkt neu kaufen müssen, weil es vorzeitig kaputtgegangen ist. Es ist für Verbraucher*innen und unsere Industrie bedeutsam, dass die sogenannte geplante Obsoleszenz durch Produktvorgaben und mehr Händlerverantwortung verschwinden werden soll. Gleichzeitig arbeite ich für das Europäische Parlament daran, dass möglichst viele Produkte repariert werden können. Denn wenn wir unsere Wirtschaft und unseren Konsum nicht ressourcenfreundlicher gestalten, werden wir ihn uns künftig nicht leisten können. Daher begrüße ich das Verhandlungsergebnis, mit dem wir dem Ziel einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union näherkommen!"

Über die vorläufige Einigung stimmt das Plenum des EU-Parlaments voraussichtlich im Januar 2024 ab. Nach der Verabschiedung haben die EU-Mitgliedstaaten dann 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in ihr nationales Recht zu übernehmen.

 

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