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Glücksspielstaatsvertrag ist nichts Halbes und nichts Ganzes: Online-Glücksspiel klare Grenzen setzen

Veröffentlicht am 15.04.2021 in Landtagsfraktion

Foto: pixabay.com

In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses fand die abschließende Beratung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 statt.

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW im Hauptausschuss:

„Als SPD-Fraktion lehnen wir den Glücksspielstaatsvertrag in der jetzt vorgelegten Fassung ab. Der zwischen den Bundesländern gefundene Kompromiss ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Durch die weitere Öffnung des Online-Glücksspielmarktes und des Sportwettenmarktes wird der Glücksspielsucht nicht entschieden entgegengetreten. Die Schaffung von legalem Online-Glücksspiel dient zwar dem Ziel der Kanalisierung. Die weite Öffnung ohne ausreichende wissenschaftliche Evaluation öffnet der Glücksspielsucht jedoch Tür und Tor.

Konkret deutlich werden die unüberlegten Marktöffnungen allein daran, dass die geplante Aufsichtsbehörde in Sachsen-Anhalt bis zum geplanten Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli nicht handlungsfähig sein wird. Ohne eine voll funktionsfähige gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder gibt es jedoch keine effektive Kontrolle. Aus diesem Grund ist das zwischen den Ländern vereinbarte Verfahren, zunächst die Anbieter zuzulassen und erst im Anschluss eine neu zu schaffende arbeitsfähige Kontrollbehörde einzurichten, der falsche Weg. Außerdem ist das willkürlich festgelegte Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Spielendem und Monat für einen durchschnittlichen Nettoverdienst viel zu hoch.

Gerade dem Online-Glücksspielmarkt müssen klare Grenzen gesetzt werden. Der Schutz vor Spielsucht muss an oberster Stelle stehen.“​​​​​​

 

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