„Gleichgeschlechtliche Lebenspartner müssen im Steuerrecht wie Eheleute behandelt werden“

Veröffentlicht am 06.06.2013 in Familie und Jugend

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting erklären Gerda Kieninger, Sprecherin des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation und Ina Spanier-Oppermann, queerpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten zu lassen. Wichtig dabei ist, dass diese Regelung bereits rückwirkend zum 1. August 2001 in Kraft tritt.

Wir sehen uns bestätigt in unseren Forderungen, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht wie Eheleute behandelt werden und vom Ehegattensplitting profitieren müssen.

Erneut sind die Blockierer der CDU/CSU-Fraktion von Karlsruhe in Grundsatzfragen des Verfassungsrechtes korrigiert worden.“

 

Homepage Inge Howe

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