SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

FDP und CDU verzögern notwendige Reform des kommunalen Nothaushaltsrechts

Veröffentlicht am 15.04.2011 in Landespolitik

Als „kommunalunfreundlichste Parteien Nordrhein-Westfalens“ bezeichnete heute der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Marc Herter, die CDU- und FDP-Opposition im Düsseldorfer Landtag:

„Die Reform des Nothaushaltsrechts ist intensiv im zuständigen kommunalpolitischen Ausschuss und in einer Expertenanhörung diskutiert und beraten worden. Die Sachverständigen haben in großer Einmütigkeit die Novellierung des § 76 der NRW-Gemeindeordnung als ersten notwendigen Schritt zur Wiedererlangung der finanziellen Handlungsfähigkeit begrüßt.

Umso fragwürdiger ist nun das Vorgehen der FDP-Fraktion, die ohne weitere Angaben von Gründen das Verfahren verzögert.“ Der SPD-Politiker kritisierte in diesem Zusammenhang auch scharf die Ablehnung des Gesetzentwurfes durch die CDU-Fraktion im Düsseldorfer Landtag: „Offenkundig verlässt die beiden Oppositionsfraktionen immer wenn es ernst wird der Mut. Nach dem gemeinsamen Grundsatzbeschluss vom 29. Oktober 2010 in der Sondersitzung des Landtags zur Stärkung der Kommunalfinanzen wären sie gefordert, auch die notwendigen gesetzlichen Regelungen nicht länger zu blockieren.“

Kernpunkt der Novellierung des § 76 der NRW-Gemeindeordnung, der die Aufstellung und die Genehmigung der Haushaltssicherungskonzepte der Kommunen regelt, ist die Stärkung der Konsolidierungsfähigkeit der Kommunen und die Ermöglichung von realistischen Konzepten zur Haushaltskonsolidierung. „Zukünftig sollen die betroffenen Kommunen die Möglichkeit haben, gemeinsam mit ihrer Kommunalaufsichtsbehörde ein individuelles, nachhaltiges und realistisches Haushaltssicherungskonzept aufzustellen“, so Herter.

Die bisherige Praxis hatte gezeigt, dass der kommunale Haushaltsausgleich im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung von vier Jahren vielfach nicht realistisch darstellbar oder erreichbar ist.

 

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