"Faires Verfahren bei der Erstattung der Flüchtlingskosten"

Veröffentlicht am 03.02.2016 in Landespolitik

Zur aktuellen Berichterstattung über die Erstattung der Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: 

"Die Vertreter der Landesregierung und der Regierungskoalitionen von SPD und Grünen haben am 16. Dezember 2015 mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung über die künftige Kostenerstattung für die Unterbringung geschlossen. Grundlage der damaligen Berechnungen waren die aktuellsten Prognosezahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die von 181.000 Flüchtlingen und 13.500 Geduldeten ausgingen. Bereits nach den derzeit geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen muss diese Zahl nachträglich angepasst werden. Dies wird auf der Grundlage der von den Kommunen gemeldeten tatsächlichen Anzahl der Flüchtlinge am Stichtag 1. Januar 2016 erfolgen. Daraus resultierende höhere Erstattungsbeträge sollen noch 2016 in den kommunalen Haushalten kassenwirksam werden. Für den Fall eines nochmaligen Anstiegs der Flüchtlingszahlen im weiteren Verlauf des Jahres wurde außerdem eine erneute Überprüfung fest zugesagt. Sollten diese Zahlen gravierend von der Prognose abweichen, wird finanziell nachgesteuert. Zum 1. Januar 2017 wird dann auf die Spitzabrechnung umgestellt. 

Diese Abmachungen und Abläufe sind allen kommunalen Entscheidungsträgern bekannt und wurden von den Kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich mitgetragen! Sie zeigen, dass die Landespolitik flexibel auf die steigenden Belastungen der Kommunen reagiert und die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen nicht im Stich lässt. Daher besteht für Aufregung keinerlei Anlass."

 

Homepage Inge Howe

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