Errungenschaft für bessere Arbeitsbedingungen

Veröffentlicht am 15.12.2023 in Bundestagsfraktion

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung der EU-Kommission und des europäischen Parlaments auf ein europäisches Lieferkettengesetz. Mit diesem neuen EU-Lieferkettengesetz sind große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten für ihre Geschäftskette verantwortlich und können vor Gerichten in Europa in Haftung für ihre Sorgfaltspflichtverstöße genommen werden. Etwa wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt, weil sie von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.

Martin Rosemann:

„Mit einer Regelung in Europa werden einheitliche Standards für alle Unternehmen geschaffen: Jetzt müssen sich nicht nur deutsche, sondern alle Unternehmen in europäischen Staaten entlang ihrer Geschäftskette an menschenrechtliche und klimaschützende Standards halten. Das hilft deutschen Unternehmen und sorgt für unternehmerische Sicherheit in Europa und bessere Arbeitsbedingungen weltweit.“

 

Sanae Abdi, entwicklungspolitische Sprecherin:

„Das europäische Lieferkettengesetz ist eine große Errungenschaft, für die die SPD lange gekämpft hat. Sie bedeutet einen großen Schritt in Richtung nachhaltige und gerechte Globalisierung. Millionen Menschen leiden weltweit unter Ausbeutung durch Zwangsarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen. Firmen, die damit Geld verdienen, werden es mit dem Gesetz in der EU künftig schwerer haben. Dieses Jahr hat sich die Katastrophe von Rana Plaza zum zehnten Mal gejährt. Es ist wichtig, dass wir in diesem Jahr zu diesem so wichtigen Kompromiss gekommen sind.“

Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:

„Der Inhalt der Einigung auf ein Lieferkettengesetz in der EU ist noch umfassender als das Gesetz in Deutschland und damit sehr gut. Besser geht natürlich immer. Deutschland hat bei der Entstehung des Europäischen Lieferkettengesetzes sowohl in den Verhandlungen als auch als Frontrunner mit einem eigenen nationalen Gesetz eine wichtige Rolle gespielt. Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag vereinbart das Gesetz im Europäischen Rat vollumfänglich unterstützt.“

 

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