SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

„Einvernehmliche Lösung für die Bekenntnisschulen in NRW"

Veröffentlicht am 11.12.2014 in Schule und Bildung

In der kommenden Woche wird im Landtag das 11. Schulrechtsänderungsgesetz für Nordrhein-Westfalen debattiert. Dabei geht es vor allem um die Zukunft der Bekenntnisschulen. Dazu erklären Sigrid Beer, Parlamentarische Geschäftsführerin und schulpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Landtag, und Renate Hendricks, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Sigrid Beer: „Wir haben intensiv mit den Kirchen gesprochen und diese Gespräche haben sich gelohnt. Mit diesem Gesetz erleichtern wir die Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen ohne konfessionelle Bindung. Die gesellschaftliche Realität hat sich längst verändert. Die Zahl der Kinder, die dem katholischen (36,8 Prozent) oder evangelischen Glauben (24,6 Prozent) angehören, sinkt. Immer mehr Kinder gehören keinem Bekenntnis an. In der Grundschule sind es aktuell 17 Prozent der Schülerinnen und Schüler. Das ist die drittgrößte Gruppe knapp vor den Kindern mit islamischem Glauben (16,2 Prozent). Die Bekenntnisschulen öffnen sich zudem in der Lehrerfrage: Stellvertretende Schulleitungen und das Kollegium müssen, wenn es um die Sicherung der Unterrichtsversorgung geht, nicht mehr zwingend dem Bekenntnis der Schule angehören. Ich würde mich freuen, wenn sich auch die anderen Landtagsfraktionen diesem Gesetzesentwurf anschließen.“

Renate Hendricks: „Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist ein gutes Ergebnis, da dieses einvernehmlich von den Kirchen mitgetragen wird. Die Novelle sieht eine Absenkung des Quorums bei der Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen vor. In Zukunft reicht die einfache Mehrheit, also 50 Prozent plus eins. Nach der bisherigen Regelung war die Zustimmung von zwei Drittel der Eltern notwendig. Besonders wichtig ist uns bei dieser Novelle das Initiativrecht des Schulträgers. Dieser kann im Rahmen der Schulentwicklungsplanung bereits ein Abstimmungsverfahren mitbeschließen. Die endgültige Entscheidung über die Schulart treffen jedoch auch zukünftig grundsätzlich die Eltern. Eine Initiative zur Umwandlung der Schule kann zudem auch weiterhin auf Antrag der Eltern erfolgen. Allerdings reichen demnächst zehn statt der bisherigen zwanzig Prozent aus.“

 

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