SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Einreisebestimmungen für binationale Paare – Brief an Horst Seehofer

Veröffentlicht am 29.07.2020 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Viele unverheiratete binationale Paare können ihre Partner nun schon seit Monaten nicht sehen und in den Arm nehmen. Diese Situation möchte die SPD-Bundestagsfraktion ändern und hat sich daher mit einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer gewandt und fordern ihn zum Einlenken auf.

Ute Vogt, Innenpolitische Sprecherin, 
Uli Grötsch, zuständige Berichterstatterin:

„Die Reisebeschränkungen waren eine wichtige und richtige Maßnahme, um die Ausbereitung des Corona-Virus zu bekämpfen. Für viele binationale Paare und Familien war dies eine erhebliche Belastung, die für unverheiratete Paare immer noch gegeben ist.

Wir haben viele Zuschriften von Paaren erhalten, die sich seit Monaten nicht sehen konnten. Dies berührt uns sehr. Es ist für unverheiratete Paare schwer nachvollziehbar, dass eine Einreise für Verheiratete und nunmehr auch zur Eheschließung wieder möglich ist, sie aber getrennt bleiben müssen und ihre Partner weiterhin nicht in den Arm nehmen können. Wir unterstützen daher den überfraktionellen Aufruf ‘Love is essential’, mit dem sich Abgeordnete des Europäischen Parlamentes und des Deutschen Bundestages beim Bundesinnenminister für eine Aufhebung der Einreisebeschränkungen für unverheiratete binationale Paare einsetzen.

Eine zunehmende Anzahl europäischer Länder hat ihre Grenzen wieder für unverheiratete binationale Paare geöffnet. Eine solche Regelung sollte auch bei uns ermöglicht werden. Warum das, was in anderen Ländern möglich ist, für unsere Behörden und insbesondere unsere Grenzbehörden einen nicht vertretbaren Aufwand darstellen soll, erschließt sich uns nicht.

Wir haben Herrn Seehofer daher gebeten, auch bei uns die Einreise bei Besuchsreisen Drittstaatsangehöriger für unverheiratete binationale Paare mit einer entsprechenden Regelung wieder zu erlauben, sofern ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorgelegt werden kann und sich die Einreisenden gemäß der jeweils geltenden Regelungen des Zielbundeslandes unverzüglich in Quarantäne begeben.“

 

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