Ein wichtiger Schritt für eine moderne Verwaltung: Beschluss zum Onlinezugangsgesetzes auf der Zielgeraden

Veröffentlicht am 19.02.2024 in Bundestagsfraktion

Dunja Kreiser, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion;
Misbah Khan, zuständige Berichterstatterin der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Bundestagsfraktion;
Dr. Volker Redder, zuständiger Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion:

Wir freuen uns, dass die Änderung des Onlinezugangsgesetzes in der Sitzung des Innenausschusses diesen Mittwoch beschlossen wird. Dieser wichtige Schritt bei der andauernden Aufgabe der Verwaltungsmodernisierung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und bürgernahen Verwaltung, die den Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft gerecht wird. 

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift die Erfahrungen des 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes auf und schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine schnellere Digitalisierung der Verwaltung. Mit einheitlichen Standards sowie der zentralen Bereitstellung von IT-Komponenten – wie der Authentifizierung beim Online-Antrag oder zur Bezahlung – sollen Verwaltungsleistungen unkompliziert online erledigt werden können. Hervorzuheben ist dabei die Abschaffung des Schriftformerfordernisses, wodurch behördliche Anliegen vollständig elektronisch erledigt werden können, ohne dass eine zusätzliche Unterschrift oder ein physisches Dokument erforderlich ist. Als Koalition haben wir hieran angeknüpft und den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch verbindlicher gestaltet und wichtige Akzente gesetzt: Bürgerinnen und Bürgern wird ab 2029 ein verbindlicher Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen des Bundes eingeräumt. Innerhalb von zwei Jahren soll das Innenministerium Standards vorgeben, um Interoperabilität sicherzustellen. Die Behörden des Bundes werden zukünftig vorrangig Open-Source-Software beschaffen, mit der eine Beschleunigung der Verfahren, eine bessere Kooperation und eine höhere Souveränität erreicht werden soll. Zudem sollen Bürgerinnen und Bürger bei Verwaltungsleistungen eine Wahl bei dem Mittel der Authentifizierung und dem Payment haben. Eine regelmäßige und unabhängige Evaluation sowie offene und transparente Daten des Monitorings sorgen für ein besseres Management und Transparenz.“

 

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