Dienst nach Vorschrift: Schulministerin lässt Verbändebeteiligung einschlafen

Veröffentlicht am 18.02.2019 in Schule und Bildung

Foto: Pixabay.com

In einer Kleinen Anfrage haben Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Jochen Ott, schulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, die Landesregierung befragt, warum die Bildungskonferenz in dieser Legislaturperiode noch nicht getagt hat. Heute wurde die Antwort von Ministerin Gebauer veröffentlicht.

Dazu erklären Voigt-Küppers und Ott:

„Die durch die Vorgängerregierung einberufene Bildungskonferenz war wegweisend für die Beteiligung von Schülern, Eltern, Lehrerverbänden und Kommunalen Spitzenverbänden an der Schulpolitik des Landes. Alle Beteiligten saßen hier an einem Tisch und konnten so miteinander statt übereinander sprechen.

Ministerin Gebauer macht jetzt deutlich, dass derartige Formate nicht mehr erwünscht sind. Sie erklärt die Arbeit der Bildungskonferenz für abgeschlossen. Stattdessen beruft sich die Regierung auf die Mindestanforderungen des Schulgesetzes bei der Beteiligung. Das ist kein Engagement für Beteiligung, das ist Dienst nach Vorschrift.“

Hintergrund:

Zwischen 2010 und 2017 hat die Landesregierung die Bildungskonferenz einberufen. Über 120 Vertreterinnen und Vertreter von mehr als 50 Verbänden traten jährlich zu mehreren Sitzungsrunden im damaligen Ministerium für Schule und Weiterbildung zusammen, um sich an der Bildungspolitik der Landesregierung zu beteiligen. Diese Beteiligung von Eltern, Schülern, Lehrer- und Sozialverbänden, Kammern, Kommunalen Spitzenverbänden und Landtagsfraktionen ermöglichte die Vorbereitung etwa des nordrhein-westfälischen Schulkonsenses und weiteren bildungspolitischen Leitentscheidungen.

 

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