SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Die Verlängerung der Maßnahmen ist richtig

Veröffentlicht am 20.01.2021 in Bundestagsfraktion

Foto: Pexels.com

Die Lage ist weiterhin ernst. Die Zahlen fallen zwar leicht, wegen der Mutation bleibt die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus aber weiterhin groß. 

Dazu Bärbel Bas: 

“Die Verlängerung der Maßnahmen ist richtig und wichtig. Denn die Lage ist weiterhin ernst. Die Zahlen fallen zwar leicht, wegen der Mutation bleibt die Gefahr einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus aber weiterhin groß.

Wir haben uns deshalb auch für mehr Homeoffice stark gemacht, um Ansteckungen am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin zu vermeiden. Daher ist es gut, dass die Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hier ausgeweitet worden ist. Mehr Homeoffice schützt auch die, die die Möglichkeit dazu nicht haben. Es verringert zum Beispiel die Zahl der Kontakte in Bussen und Bahnen.

Auch die FFP2-Maskenpflicht für Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist absolut sinnvoll. Gerade dort müssen wir die Menschen besonders schützen. Dabei muss sichergestellt sein, dass diese Masken in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Für den Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften gilt nun die Pflicht, medizinische Masken zu tragen. Auch die sogenannten OP-Masken schützen besser als einfache Stoffmasken.”

Mehr Home office ist ein weiterer entscheidender Beitrag, um die Pandemie in den Griff zu kriegen. Wer jetzt so tut, als sei das der Untergang der sozialen Marktwirtschaft, verkennt den Ernst der Lage.

Dazu Katja Mast: 

„Was in Puncto Homeoffice beschlossen wurde, ist richtig. Es ist ein weiterer entscheidender Beitrag, um die Pandemie in den Griff zu kriegen. Wer jetzt so tut, als sei das der Untergang der sozialen Marktwirtschaft, verkennt den Ernst der Lage. Klar ist, dass wir gerade alles dafür tun, um einen schärferen Lockdown – auch in der Wirtschaft – zu vermeiden. Dazu gehört auch mehr Arbeitsschutz dort, wo kein Homeoffice möglich ist. Natürlich wird die geplante Verordnung befristet werden.“

 

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