Der Landesregierung fehlt es an einem schlüssigen Konzept zur Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigunge

Veröffentlicht am 01.09.2020 in Arbeitsgemeinschaften

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Intensiv auseinander gesetzt hat sich die AG Selbst Aktiv mit dem kürzlich erschienenen Teilhabebericht 2020 der Landesregierung.

“Der Landesregierung fehlt es eindeutig an einem in sich schlüssigen Gesamtkonzept zur Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Ihr fehlt es aber ebenso an der Bereitschaft, über das eigene Tun Rechenschaft abzulegen und es kritisch in Frage zu stellen bzw. durch externe Expertise in Frage stellen zu lassen. Dadurch drohen die vielen Bezüge zu einzelnen Artikeln der Konvention bei den einzelnen Aktivitäten der Ministerien zu bloßen Lippenbekenntnissen zu werden, ohne dass sich für die betroffenen Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer realen Lebenswirklichkeit etwas positiv verändert”, resümiert der AG-Vorsitzende, Peter Gabor, die Rolle der Landesregierung. Einig war sich die AG dabei in ihrer Kritik mit dem Sozialverband VDK.

“Anders als die Landesregierung setzt der Entschließungsantrag 17/10736 der Landtagsfraktion wichtige Akzente, um das Ziel eines inklusiven NRW voranzubringen”, betonen die AG-Vertreter ihre Übereinstimmung mit der SPD-Landtagsfraktion in der Notwendigkeit, den Aktionsplan “Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv” der Vorgängerregierung weiter zu entwickeln.

Dabei gibt es durchaus auch nach Einschätzung der AG positive Momente in dem Bericht: so etwa die steigende Zahl der integrativ arbeitenden Kindertageseinrichtungen, die Zuwächse im Bereich des ambulant betreuten Wohnens, die Wahlrechtsreform oder z.B. die Zunahme der Inklusionsbetriebe. “Derartige Erfolge sind aber im Wesentlichen sozialdemokratischer Herkunft”, erinnert Peter Gabor an entsprechende Initiativen früherer sozialdemokratisch geführter Landesregierungen. Gravierende Kontinuitätsbrüche in Richtung weniger Inklusion sieht der AG-Vorsitzende dagegen in den Bereichen der Schul-und Wohnungsbaupolitik. ” Nicht zuletzt bedarf es der rechtlichen und finanziellen Absicherung der kommunalen Partizipation durch Verankerung in der Gemeindeordnung”, so Peter Gabor.

Mehr zum Thema:
Stellungnahme der AG Selbst Aktiv

 

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