„Das rein machttaktisch begründete Gemurkse von CDU und FDP am Kommunalwahlrecht wird Fall für den NRW-VfG-Hof“

Veröffentlicht am 19.07.2019 in Landespolitik

Foto: pixabay.com

Die SPD-Landtagsabgeordneten Christina Weng und Ernst Wilhelm Rahe begrüßen die Klageeinreichung gegen die weitreichenden Einschnitte im Kommunalwahlrecht, die von CDU und FDP durch das Düsseldorfer Parlament gepeitscht worden sind.

So soll bei den Wahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte keine Stichwahl mehr stattfinden. Es soll nach Vorstellung von CDU und FDP ein Wahlgang mit einer einfachen Mehrheit für den oder die Gewählte ausreichen. Darüber hinaus soll die Einteilung der Wahlkreise zukünftig nur noch Menschen mit deutschem oder EU-Pass berücksichtigen.

Dazu erklären Weng und Rahe:

„CDU und FDP geht es bei den Wahlrechtsänderungen klar erkennbar nur um den eigenen Vorteil. Hier will man sich die Rathäuser zur Beute machen. Das ist politisch verwerflich und auch verfassungswidrig. Deswegen hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Grünen diese Woche Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Die Abschaffung der Stichwahl erhöht die Gefahr, dass die Gewählten mit deutlich unter 30% ins Amt kommen könnten. Dies ist keine echte Legitimation für Bürgermeister und Landräte. Die Änderung beim Zuschnitt der Wahlkreise werten Menschen ohne deutschen oder EU-Pass als Mitglieder der Gemeindegesellschaft ab.“

Faktisch bedeuten die Änderungen, dass in NRW im nächsten Jahr als einzigem Bundesland in Deutschland ,Minderheitenbürgermeister‘ ins Amt gelangen können. Die so Gewählten vertreten dann nicht nur lediglich eine Minderheit der Wähler, sie haben im schlimmsten Fall sogar eine überwiegende Mehrheit der Wähler gegen sich. Eine solche Konstellation gefährdet den gesellschaftlichen Frieden in den Kommunen.

„Die Scheinargumente von CDU und FDP überzeugen nicht. Viel mehr zeigt ein Blick auf die vergangenen Stichwahlen, warum gerade die CDU diese abschaffen will: nur 39% der Stichwahlen in 2014/2015 konnte die CDU gewinnen. In Düsseldorf hätte ihr Kandidat beispielsweise im ersten Wahlgang mit 104 Tausend Stimmen das Amt gewonnen, welches in der Stichwahl mit über 115.000 Stimmen an den Mitbewerber ging.

Gerade das Beispiel Chemnitz zeigt auch, dass die Stichwahl ein demokratischer Schutz vor populistischen Kandidaten ist, die im ersten Wahlgang davon profitieren, wenn sie mehrere Gegner haben die sich untereinander Stimmen kosten“, betonen Rahe und Weng.

Auch die Abwertung von nicht-EU Bürgern beim Zuschnitt der Wahlkreise lehnen die Sozialdemokraten ab.

„Menschen ohne deutschen oder EU-Pass zahlen genauso ihre Grundsteuer, bringen ihre Kinder genauso in Kindergärten und fahren genauso über städtische Straßen – sie bei den Wahlkreisen nicht zu berücksichtigen, macht sie zu Menschen zweiter Klasse. Stadt-/Gemeinderäte sind für alle Einwohner in ihrer Kommune zuständig und verantwortlich“, erklären die Sozialdemokraten.

„Diese Wahlrechtsänderung ist ein zutiefst verstörender Versuch das demokratische System einseitig zu Gunsten der Machtinhaber zu verändern. Aus gutem Grund wurden bisher Änderungen am Wahlrecht während der SPD-geführten Regierungsjahre im breiten demokratischen Konsens vorgenommen. Dass die FDP diese Schritte mitträgt, obwohl sie noch 2011 die Stichwahl wieder miteingeführt hat, zeigt, dass sie zu einem unselbstständigen CDU-Anhängsel verkommen ist“, stellen Weng und Rahe fest.

Hintergrund:

Die Änderung am Kommunalwahlrecht verstößt nach Auffassung der SPD gegen die vom Verfassungsgerichtshof in 2009 aufgestellten Kriterien. Für den Gesetzgeber besteht danach bei Änderungen am Wahlrecht eine Beobachtungs- und Begründungspflicht. Änderungen bedürfen also einer ausführlichen Begründung und einer in die Zukunft gerichteten Betrachtung ihrer Auswirkungen. Beide Punkte waren schon im Gesetzgebungsverfahren durch Sachverständige kritisch betrachtet worden.

Vertreten werden die Fraktionen von SPD und der Grünen in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster vom Düsseldorfer Staatsrechtler Professor Martin Morlok.

 

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