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Coronahilfen: Endlich Vereinfachungen bei der Antragsstellung

Veröffentlicht am 19.01.2021 in Bundestagsfraktion

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die von Finanzminister Olaf Scholz vorangebrachten Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe für Soloselbständige. Das schafft wirksame Hilfen für geschlossene Betriebe und insbesondere für in Schwierigkeiten geratene Kultur- und Medienschaffende sowie die Tourismusbranche.

Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher;
Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher;
Gabriele Hiller-Ohm, tourismuspolitische Sprecherin:

„Die viele Hilferufe aus dem non-food Einzelhandel, der durch die fortdauernden Schließungsanordnungen mitten im Weihnachtsgeschäft existenziell betroffen ist, werden erhört. Nicht mehr aktuelle Saisonware kann mit einer Teilwertabschreibung zu 100 Prozent in die Fixkosten der geplanten Überbrückungshilfe III einbezogen werden. Damit wird einem Wunsch aus der SPD-Bundestagsfraktion entsprochen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz legt außerdem bei der sogenannten Neustarthilfe für Soloselbständige, eine Pauschale für Betriebskosten, nochmals eine Schippe drauf. Bisher sollten maximal 5.000 Euro für sechs Monate gezahlt werden, jetzt steigt die Höchstsumme auf einmalig 7.500 Euro für sechs Monate, zusätzlich zur Grundsicherung. Das ist in der Coronakrise eine deutliche Verbesserung gerade für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstlern.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt zudem das Anliegen von Olaf Scholz, dass die sogenannten unständig Beschäftigten den Soloselbstständigen gleichstellt werden. Dies betrifft vor allem nicht durchgehend beschäftigte Schauspielerinnen und Schauspieler, die von den Hilfen für Soloselbständige bislang nicht in gleichem Maße profitiert haben. Damit werden die kulturpolitischen Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion vollständig umgesetzt.

Endlich zieht auch das Bundeswirtschaftsministerium bei einer Vereinfachung für den Zugang zur Überbrückungshilfe III mit. Künftig wird nur noch auf den Umsatzrückgang desjenigen Monates abgestellt, für den eine Hilfe beantragt wird. Wenn dieser bei mehr als 30 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Monat in 2019 liegt, besteht Anspruch auf Überbrückungshilfe III. Mit der Anhebung der Zugangsberechtigung für Unternehmen mit bis zu 750 Millionen Euro Jahresumsatz wird der Kreis der Berechtigten nochmals erweitert. Das hilft gerade Hotel- und Restaurantketten sowie verbundenen Unternehmen im Tourismus. Die Erweiterung der Höchstfördergrenze auf 1,5 Millionen Euro ist ein Hoffnungsschimmer für die stark gebeutelte Gastronomie- und Reisebranche sowie Veranstalter.“

 

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