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Bundesrat fordert Aufnahme des "Nein-heißt-Nein"-Prinzips ins Sexualstrafrecht

Veröffentlicht am 13.05.2016 in Justiz und Inneres

Foto: pixabay

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mit großer Mehrheit den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen auf Einführung eines neuen Straftatbestandes der sexuellen Belästigung in das Strafgesetzbuch beschlossen.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty erklärt zum Beschluss des Bundesrats: „Das heutige Votum des Bundesrats ist ein klares Bekenntnis für einen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. 

Das "Nein-heißt-Nein"-Prinzip wird zur Grundlage unseres Sexualstrafrechts. Jeder sexuelle Übergriff, der gegen den Willen einer Person erfolgt, muss zukünftig strafbar sein. Hier muss jetzt der Bundestag ganz klar Farbe bekennen. Die Bundesländer haben dies heute ganz deutlich getan."

 

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