Beim Glücksspielstaatsvertrag setzen sich die Betreiber durch – gegen die betroffenen Kommunen

Veröffentlicht am 16.06.2021 in Landtagsfraktion

In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag von NRW mehrheitlich das Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag beschlossen. Durch die Regelungen dürfen durch Fristverlängerungen drei Spielhallen als sogenannte Verbundspielhallen unter einem Dach betriebenen werden. Neu ist, dass Spielhallen und Wettbüros nach einer Zertifizierung zukünftig statt 350 Metern nur noch 100 Meter Abstand untereinander einhalten müssen. Mit einem Änderungsantrag hat die SPD-Fraktion versucht, die derzeit gültige Abstandsregelung von 350 Metern beizubehalten und nur eine Spielhalle pro Standort zuzulassen. Dieser wurde seitens der Regierungsfraktionen von CDU und FDP abgelehnt. 

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptausschuss:

„Mit diesem Gesetz haben die Betreiber der Spielhallen und Wettbüros den Kampf gegen die Kommunen gewonnen – mit Unterstützung von CDU und FDP. Wo bislang nur eine Spielhalle stand, dürfen jetzt drei stehen. Das ist ein Unding und wird nicht nur unser Stadtbild erheblich verschlechtern.

Es ist ein Skandal, dass die Landesregierung den erfolgreichen Einsatz der Kommunalen Spitzenverbände jetzt für beendet erklärt hat. Damit knickt sie eindeutig vor den Anbietern der Spielhallen ein. Die jetzt beschlossenen Neuregelung sind unnötig und werde neben neuen Glücksspielstätten auch für neue Rechtsunsicherheiten sorgen.“

 

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