
Zum heutigen Urteil des Bundesfinanzhofs erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:
Mit seinem heutigen Urteil hat der Bundesfinanzhof unmissverständlich festgehalten, dass der Solidaritätszuschlag auf einer rechtlich einwandfreien Grundlage erhoben wird.
Allen bisherigen Anhängern einer raschen Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist damit ihr einziges nachvollziehbares Argument abhanden gekommen. Denn nach wie vor spricht der Finanzbedarf und die Verschuldenssituation des Bundes gegen eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Eine Abschaffung des Soli würde das jährliche Haushaltsdefizit des Bundes um rund 12 Milliarden Euro vergrößern.
Darüber hinaus würde eine solche Steuererleichterung genau dort für steuerliche Entlastung sorgen, wo diese am wenigsten nottut: Bei Spitzenverdienern und den Beziehern hoher Kapitaleinkünfte. Gerade Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen würden von einer Abschaffung des Soli wenig bis gar nicht profitieren.





