Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sollen so schnell wie möglich angepackt und umgesetzt werden
Minden-Lübbecke. In Vorbereitung ihres Minden-Lübbecker Programmparteitages am 28. Februar hat sich der Vorstand der Mühlenkreis-SPD jetzt mit den vorliegenden Anträgen beschäftigt:
Darin begrüßen die heimischen Sozialdemokraten u.a. die Vereinbarung im Berliner Koalitionsvertrag von SPD und Union, welche vorsieht, dass „die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden“ sollen. Zugleich wurde vereinbart, die Kommunen bereits im Vorgriff auf diese Gesetzesnovelle um jährlich 1 Milliarde zu entlasten.
Damit, so erinnerte die heimische Abgeordnete in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe (LWL) Birgit Härtel, sei nicht nur eine Kernforderung der SPD aus dem Bundestagswahlkampf aufgenommen worden, sondern auch eine „von der ganzen kommunalen Familie und insbesondere auch von der Landschaftsverbandsversammlung Westfalen-Lippe (LWL) erhobene und getragene Forderung“.
Von den letztlich erwarteten jährlich 5 Mrd. Euro würden ca. 500 Mio. Euro auf Westfalen-Lippe entfallen. Die Landschaftsumlage könnte somit erheblich gesenkt und die kommunale Selbstverwaltung in den Städten, Gemeinden und Kreisen deutlich gestärkt werden. Die SPD Minden-Lübbecke erwarte daher, dass die vorgesehene Entlastung „so schnell wie möglich angepackt und umgesetzt wird“ und damit wie vereinbart und zugesagt auch tatsächlich im Jahre 2015 in vollem Umfang bei den Kommunen ankommt.
Zugleich bekräftigten die Minden-Lübbecker Sozialdemokraten ihre Forderung, dass bei der Reform der Eingliederungshilfe die fachlich/organisatarisch notwendigen Strukturveränderungen berücksichtigt werden, um das Hauptziel des neuen Gesetzes zu erreichen: Menschen mit Behinderungen deutlich mehr Selbstbestimmung und gesellschafltiche Teilhabe zu ermöglichen.