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Bis 2020: SPD will Rechtsanspruch auf Ganztagesangebote in Kitas und Schulen

Veröffentlicht am 10.05.2011 in Bundespolitik

Vielerorts in Deutschland gibt es noch großen Nachholbedarf bei Ganztagsangeboten in Kitas und Schulen. Deswegen hat die SPD einen Stufenplan vorgelegt, wie bis zum Jahr 2020 Ganztagskindertagesstätten und Ganztagsschulen flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut werden können.

Die SPD will den Rechtsanspruch auf Ganztagesangebote in Kitas und Schulen bis 2020 verwirklichen. „Für alle Familien, die dies wollen, muss überall in Deutschland ein Ganztagesangebot vorhanden sein“, heißt es in dem Beschluss.

Konkret fordert die SPD einen „Masterplan Ganztagsschule“, mit dem in einem ersten Schritt bis 2015 zusätzlich 7.000 Ganztagsschulen – also ganztägige Lehr- und Betreuungsangebote – geschaffen werden. In einem zweiten Schritt bis zum Jahr 2020 gilt es, ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsschulen sicherzustellen. 

Flächendeckender Ausbau ist enorme Kraftanstrengung

Für den Zeitraum 2012 bis 2015 sind hierfür Investitions- und Personalmittel in Höhe von jeweils etwa 4 Milliarden Euro notwendig. Für die zweite Stufe bis 2020 müssen nach ersten Schätzungen weitere rund 23 Milliarden Euro veranschlagt werden.

Die geschätzten Investitionskosten zeigen, dass der Ausbau der Ganztagsangebote eine „enorme Kraftanstrengung“ sei, der sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam stellen müssen, sagt SPD-Parteivize Manuela Schwesig. Die Investitionen könnten nur in einer Gemeinschaftsaufgabe gestemmt werden, „der sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam stellen müssen“, heißt es in dem Beschluss.

Zukunftsinvestitionen mit hohem ökonomischen Ertrag

SPD-Parteivize Manuela Schwesig verweist darauf, dass neben der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der großen bildungspolitischen Bedeutung für die Kinder diese Zukunftsinvestitionen einen hohen ökonomischen Ertrag haben. Schwesig: „Wir müssen dem Ausbau der Infrastruktur eine große politische Priorität einräumen und zusätzliche Steuereinnahmen direkt in Bildung und Betreuung investieren“.

Der Stufenplan im Einzelnen

1. Stufe: Realisierung des Rechtsanspruchs auf Bildung und Betreuung für Kinder ab Eins bis 2013 durch zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes auf der Basis einer aktualisierten Bedarfsprognose.

2. Stufe: Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung in Kitas für Kinder von Alleinerziehenden ab 2013.

3. Stufe: Rechtsanspruch auf Ganztagsangebote für alle Kinder im Vorschulalter bis 2017.

4. Stufe: Ausbau eines flächendeckenden und bedarfsgerechten ganztätigen Angebots an Schulen. In einem ersten Schritt um 7.000 zusätzliche Ganztagsschulen bis 2015. Ab 2020 Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsschule.

 

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