
Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Bundesfreiwilligendienstgesetz im Familienausschuss erklären die jugendpolitische Sprecherin Caren Marks und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix:
Wird ein Bundesfreiwilligendienst zum 1. Juli eingeführt, sehen Expertinnen und Experten einhellig die Gefahr von Doppelstrukturen sowie einer Ungleichbehandlung der verschiedenen Freiwilligendienste. Es darf nicht zu Freiwilligendiensten erster und zweiter Klasse kommen, warnen daher verschiedene Sachverständige.
Es ist nicht akzeptabel, dass der Bundesfreiwilligendienst höher als das Freiwillige Soziale und Freiwillige Ökologische Jahr gefördert werden soll. Im Bundesfreiwilligendienstgesetz fehlt eine Kindergeld-Regelung, hingegen besteht bei den Freiwilligendiensten FSJ und FÖJ ein Kindergeldanspruch.
Ein Systemwechsel von einer Pflichtdienst- zu einer Freiwilligendienststruktur hätte eines Gesamtkonzepts bedurft. Die Bundesregierung hat es allerdings versäumt, die Reform langfristig vorzubereiten und eine breite gesellschaftliche Debatte unter Einbeziehung aller Beteiligten zu führen. Bereits in einer Woche soll die Reform vom Bundestag verabschiedet werden. Dieser zeitliche Druck ist der Bedeutung des Themas nicht angemessen.





