Justiz und Inneres
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Nachwuchsarbeit bei den Feuerwehren sind für SPD und Grüne in NRW auch ein wichtiges Thema und deshalb wurde diese Thema auch im Koalitionsvertrag aufgenommen: “Wir unterstützen die Feuerwehren mit Nachdruck bei der Nachwuchsförderung und Jugendarbeit, indem wir u.a. in einem modernen Feuerschutzrecht die Einrichtung von so genannten „Kinderfeuerwehren“ ermöglichen und die inhaltliche Arbeit der etablierten Jugendfeuerwehren fördern.” (vgl. Koalitionsvertrag von SPD & Bündni90/Grüne NRW, Seite 104: http://sozilink.de/?i=29p)
Die Einrichtung und Förderung von Kinderfeuerwehren soll mit der Novellierung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ermöglicht werden. Die Regierungskoalitionen haben die CDU dazu eingeladen, einen gemeinsamen Entwurf zur Reform des FSHG ins Plenum einzubringen. Diese Einladung wurde von Seiten der Union abgelehnt und vor einigen Wochen ein eignen Entwurf im Parlament zur Abstimmung gestellt.
Anlässlich des Verfassungsschutzberichtes 2012 erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums:
In ihrem aktuellen "MT-Blog-Artikel" beschäftigt sich Inge Howe mit dem Thema "Bürgerentscheide" in NRW, die von Rot-Grün bürgerfreundlicher gestaltet wurden & Rechtssicherheit bieten: http://sozilink.de/?i=27n
Anlässlich des heute mehrheitlich abgelehnten Entwurfes der CDU für ein Gesetz zur Änderung des Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetzes (FSHG) erklärt Thomas Stotko, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Mit dem Gesetzentwurf, der die Einrichtung sogenannter Kinderfeuerwehren früher ermöglichen soll, hat die CDU-Landtagsfraktion eine Vereinbarung aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag abgeschrieben. Wesentliche Fragen bleiben darin aber ungeklärt oder werden erst gar nicht gestellt: Wie wird diese Arbeit nach der Gründung unterstützt? Welche Hilfestellung leisten wir als Land bei dieser wichtigen Aufgabe? Welche Veränderungen sind zusätzlich bei der Novellierung des FSHG erforderlich, um den Katastrophenschutz stärker zu betonen, aber auch um die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren zu stärken? Wie werden die Feuerwehrleute für diese besondere Arbeit mit kleinen Kindern pädagogisch geschult?
Die Anhörung im Innenausschuss hat schon ergeben, dass auch die Feuerwehren in unserem Land es für vernünftiger halten, die Diskussion zur Einführung und rechtlichen Absicherung von Kinderfeuerwehren nicht isoliert, sondern im Rahmen der anstehenden Diskussion der erforderlichen Novellierung des FSHG zu führen. Auch wir möchten die Schaffung einer Kinderfeuerwehr nur als einen Baustein von vielen im Rahmen einer großen FSHG-Novelle sehen, die dringend erforderlich sind, um die Nachwuchsförderung und die Jugendarbeit bei den Freiwilligen Feuerwehren zu stärken.“
Zur Sachverständigenanhörung des Innenausschusses zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Polizeiorganisationsgesetzes erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges, und die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW, Verena Schäffer:
"Die anwesenden Experten waren einhellig der Auffassung, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen ein guter Kompromiss zwischen der Wahrung der allgemeinen Sicherheit und dem Schutz der Freiheit des Einzelnen erzielt wird. Im vorliegenden Gesetzentwurf sollen im Wesentlichen zwei Änderungen vorgenommen werden: Zum einen soll die Regelung zur Videobeobachtung öffentlicher Plätze durch die Polizei zur Verhütung von Straftaten verlängert werden. Derzeit wird diese Regelung in NRW nur in Düsseldorf und Mönchengladbach angewandt. Die Sachverständigen betonten, dass NRW weit entfernt ist von einer flächendeckenden Überwachung und die Regelung in einem verhältnismäßigen Rahmen genutzt wird.
Zum anderen soll ein bisher schon von der Polizei auf Grundlage der Generalklausel durchgeführter Abruf von Telekommunikations- und Telemediendaten zur Ortung von Personen nun explizit im Polizeigesetz geregelt werden. Fallkonstellationen sind dabei u.a. die Suche nach vermissten, hilflosen und suizidgefährdeten Personen sowie Amokandrohungen und Geiselnahmen. Durch die Gesetzesänderung werden der Polizei keine neuen Eingriffsbefugnisse gegeben, die bisherige Regelung wird aber klarer gefasst. Außerdem schaffen wir Eingriffshürden und Löschfristen, um die Grundrechte der Betroffenen zu schützen."
Ab April wird der Schutz von Menschenleben im Brandfall deutlich verbessert
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Rot-Grün bringt gemeinnützige Vereinigung zugunsten in Not geratener Feuerwehrleute auf den Weg
Kreis Minden-Lübbecke/Düsseldorf: Am morgigen Donnerstag werden die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen einen Antrag einbringen, mit dem eine Million Euro bereit gestellt werden, um einen gemeinnützigen Verein zu gründen. Dieser Verein soll unter Federführung der Feuerwehren dann einspringen, wenn ein Dienstunfall nicht als qualifizierter Unfall eingestuft wird. Die SPD-Landtagsabgeordnete Inge Howe hat sich als Mitglied im Petitionsausschuss vehement dafür eingesetzt, dass diese Lösung nun eingebracht wird.
Zu den Forderungen von Bundesinnenminister Friedrich nach schärferem Datenschutz für Soziale Netzwerke erklärte der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:
Wenn Innenminister Friedrich kurz vor der Wahl in Sachen Datenschutz in verbalen Aktionismus verfällt, dann ist das wenig glaubwürdig. Bisher haben die Regierungskoalition und ihr Innenminister beim Datenschutz auf der ganzen Linie versagt. Angefangen von der nicht umgesetzten Selbstverpflichtung der Datenwirtschaft bei den Geodaten über das nie zustande gekommene „Rote Linien-Gesetz“, über das Desaster bei der Stiftung Datenschutz und beim Melderecht bis zu dem in der Versenkung verschwundenen Beschäftigtendatenschutz: Überall hat die Regierung Merkel beim Schutz der Daten ihrer Bürger kläglich versagt. Wenn Friedrich jetzt kurz vor Torschluss schärfere Regeln auf europäischer Ebene einfordert, ist das ein Zeichen bloßer Hilflosigkeit und entbehrt jeder Glaubwürdigkeit. Im Gegenteil, auf europäischer Ebene sitzt die Bundesregierung in Sachen Datenschutzverordnung bisher eher im Bremserhäuschen. Und dort, wo bereits Regeln zum Schutz der Bürger vor der Ausspähung ihrer Daten beim Surfen existieren, verhindert die Bundesregierung eine wirksame Umsetzung in deutsches Recht.