Zu den Berichten über die abgelehnte Bundesratsinitiative von NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter, durch die die Kosten für staatliche Rechtshilfen von Hartz-IV-Empfängern gesenkt werden sollten, erklärte der SPD-Landtagsabgeordnete Günter Garbrecht, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, heute in Düsseldorf: "Ein sozialer Rechtsstaat zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass alle den Rechtsschutz in Anspruch nehmen können. Der Zugang zum Recht darf eben nicht vom Geldbeutel abhängen. Er ist ein Gebot des sozialen Rechtsstaates und eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Mit diesen beiden Sätzen hat die Bundesjustizministerin das Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Landesregierung sowie vier weiterer CDU-Länder abgelehnt, Hartz-IV-Empfängern den Zugang zum Rechtsweg zu erschweren. Dem schließen wir uns vorbehaltlos an."