Inge Howe (SPD) stellt Halbjahresbericht des Petitionsausschusses im Landtag vor: „Wichtig, sensibel und vielseitig!“

Veröffentlicht am 02.02.2015 in Landespolitik

Kreis Minden-Lübbecke: „Wie wichtig, sensibel und vielseitig die Arbeit des Petitionsausschusses ist“, hat Inge Howe, Stellvertretende Vorsitzend des Petitionsausschusses, bei der Vorstellung des Halbjahresberichts für die ersten sechs Monate des Jahres 2014 in der Plenarsitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen dargestellt. 

Die Zuschriften kämen aus allen Bereichen des Lebens und spiegelten so die Nöte und Sorgen der Menschen wider. Die Mitglieder des Petitionsausschusses kümmerten sich um die vielen Einzelanliegen der Menschen. Deren Petitionen müssten jedoch auch den Landtag erreichen. Private Petitionsportale könnten zwar manchmal beeindruckende Unterstützerzahlen vorweisen; das Anliegen der Nutzerinnen und Nutzer aber bleibe dort nur eine statistische Größe, es erreiche nicht den Gesetzgeber. Inge Howe: "Wir bieten den Menschen mit einer Petition an das Landesparlament einen kurzen direkten Weg zum Gesetzgeber."

Inge Howe lieferte zunächst einige statistische Angaben über die Arbeit des Petitionsausschusses: Danach haben 1.683 Eingaben den Ausschuss im ersten Halbjahr 2014 erreicht. Erledigt wurden davon 1.643 Petitionen. Davon hat der Ausschuss 216 Eingaben im Verfahren nach Artikel 41a der Landesverfassung durch Erörterungstermine behandelt. Rund 20 % endeten mit einem positiven Ergebnis für die Bürgerinnen und Bürger, in 60 % der Fälle war die Petition nicht erfolgreich, und 20 % endeten auf sonstige Weise, etwa durch den Hinweis auf alternative Verfahren oder durch Rücknahme der Petition. Die Petitionen, die der Ausschuss im 41a-Verfahren bearbeitet, haben eine höhere Erfolgsbilanz: Dort gab es in 45 % der Fälle einen positiven Ausgang, in 22 % keinen Erfolg und 33 % endeten auf andere Weise.

Die meisten Petitionen bezogen sich auf den Bereich "Soziales", nämlich 23,5 %. Mit einem Anteil von 17 % folgt der Themenschwertpunkt "Öffentlicher Dienst". Etwa konstant geblieben mit 8,8 % ist der Anteil der Eingaben aus dem Bereich Rechtspflege und Betreuung. Rund 8,3 % der Eingaben kommen aus dem Bereich "Bauen, Wohnen und Verkehr". Deutlich gestiegen sind die Eingänge zum Thema "Rundfunk und Fernsehen". Sie machten einen Gesamtanteil von 7,8 % aus. Das Ausländerrecht ist recht konstant mit 5,6 % der Eingaben vertreten, ebenso wie das Steuerrecht. Mit Fragen des Strafvollzugs beschäftigen sich 4 % der Petitionen. Wieder gesunken sind die Eingaben aus dem Bereich "Schule und Hochschule" auf 2 % aller Eingaben. 17 % betrafen andere Rechtsgebiete.

Zwei Beispiele:

1. Medikamentengabe durch nicht-medizinisches Personal

Beim Petitionsausschuss meldete sich Frau S. und berichtete von ihrer schwierigen Situation. Sie ist Beschäftigte in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Als Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung mit einer technischen bzw. handwerklichen Berufsausbildung und einer sonderpädagogischen Zusatzqualifikation lernt sie die gehandicapten Menschen dort an und unterstützt sie in ihrer Arbeit. Allerdings wurde sie in der Vergangenheit auch dazu verpflichtet, dort Medikamente zu verabreichen. Frau S. lehnte dies ab, da sie sich für diese spezifische Aufgabe nicht ausreichend ausgebildet sah. Gerade bei besonders schweren Erkrankungen wie Epilepsie oder psychischen Beeinträchtigungen sei eine korrekte Gabe der Arznei doch besonders wichtig. Auch sei völlig unklar, wer die Haftung übernehme, wenn Medizin nicht richtig gegeben würde, bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Der Ausschuss holte zunächst eine schriftliche Stellungnahme der Landesregierung ein. Dem folgte dann ein Erörterungstermin. Frau S. berichtete uns, sie habe inzwischen ihre Angelegenheit selbst klären können und sei von der Medikamentengabe befreit. Sie halte aber ihre Petition aufrecht, da sie befürchte, dass viele Kolleginnen und Kollegen aus Angst vor Nachteilen oder sogar Jobverlust keine Beschwerde einreichen würden. Dem Ministerium war dies bislang nicht als generelle Problemlage bekannt. Der Ausschuss erteilte der Landesregierung daher einen erneuten Prüfauftrag und bat um intensive Recherchen in den Werkstätten.

Mit einem wichtigen Ergebnis: Es wurde festgestellt, dass die einschlägige Rechtsnorm des § 10 der Werkstättenverordnung nur so interpretiert werden kann, dass nur medizinische Fachkräfte die Medikamentengabe vornehmen dürfen. Wenn die nicht vor Ort sind, muss ein ambulanter Pflegedienst bestellt werden. Das Ministerium hat nun die zuständigen Landschaftsverbände aufgefordert, dies in allen Werkstätten bekannt zu geben und die entsprechende Einhaltung sicherzustellen. Der Ausschuss wird sich weiter über die Fortschritte berichten lassen.

Eine einzelne Email an den Petitionsausschuss führt damit zu einer Änderung in ganz NRW.

2. Öffentliches Dienstrecht

Der Petent Herr E. war Lehrer an einer Förderschule. Nach einem Schlaganfall im Februar 2009 hatte er sich im Oktober 2010 wieder dienstfähig gemeldet, konnte jedoch als Lehrer nicht mehr vor einer Klasse unterrichten. Zu allen anderen Tätigkeiten innerhalb und außerhalb der Schule sei er aber bereit und in der Lage.

Der Amtsarzt bestätigte diese Einschätzung. Ohne Rücksprache mit dem Petenten erklärte die Bezirksregierung jedoch, dass eine Arbeitsstelle im schulischen Umfeld nicht zur Verfügung stehe. Auch das dann eingeschaltete Landesamt für Personaleinsatzmanagement kümmerte sich nicht weiter. Da Herr E. befürchtete, in den Ruhestand versetzt zu werden, wandte er sich an den Petitionsausschuss.

Inzwischen lag der Schlaganfall drei Jahre zurück. In dieser Zeit hatte sich der Petent eigenständig weitergebildet und sogar ein mathematisches Fachbuch geschrieben. Der Petitionsausschuss konnte nicht nachvollziehen, weshalb weiterhin auf die Arbeitskraft und die Kenntnisse des Petenten als Förderschullehrer unter Fortzahlung der Bezüge verzichtet wurde, obwohl dringender Bedarf an entsprechenden Fachkräften besteht. Weil Herr E. nicht untätig bleiben wollte, hatte er bei der Bezirksregierung sogar die Erlaubnis für eine Nebentätigkeit und für ehrenamtliche Arbeit beantragt und erhalten. Er konnte vorübergehend in einem Projekt mitarbeiten, in dem junge Leute ohne Schulabschluss in Ausbildungsberufe vermittelt werden. Das klappte sehr gut, bis auch diese Lösung wieder ins Wanken geriet. Nach dem 3. Erörterungstermin ist es endlich gelungen eine gute Lösung für den Petenten zu erreichen.

Nach Klärung aller Fragen schrieb der Petent an den Ausschuss:
"Sie haben meinen Wunsch nach beruflicher Wiedereingliederung nach einem Schlaganfall mit großer Entschiedenheit und Beharrlichkeit unterstützt. Nach drei Jahren hat die Verwaltung jetzt meinem Wunsch entsprochen. Meine Weiterbeschäftigung ist gesichert. Ich danke Ihnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusses ganz herzlich! Für mich war die Unterstützung des Petitionsausschusses eine ganz wichtige Hilfe auf meinem Weg zurück ins Arbeitsleben. Auch das Land NRW wird, so denke ich, davon profitieren, dass eine vorzeitige Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit vermieden werden konnte.
 
Weitere Informationen:  
Hier gelangen Sie zum gesamten Halbjahresbericht des Petitionsausschusses.

 

Homepage Inge Howe

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