1,2 Millionen Menschen in der Zeitarbeit, dem Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie der Aus- und Weiterbildungsbranche erhalten zum 1. Mai einen Mindestlohn. Eine verbindliche Lohnuntergrenze hatte die SPD im Zuge der Hartz-IV-Verhandlungen durchgesetzt.
Rund 900.000 Menschen sind in der Leih- und Zeitarbeit beschäftigt. Ungelernte Leiharbeiter werden durch eine Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Westdeutschland künftig mindestens 7,60 Euro je Stunde erhalten, in Ostdeutschland 6,65 Euro. Dies entspricht dem von Arbeitgebern und Gewerkschaften geschlossenen Mindestlohntarifvertrag.
Zeitarbeiter sollen auch dann den Mindestlohn erhalten, wenn der Betrieb, an den sie ausgeliehen sind, niedrigere Löhne zahlt. Die Lohnuntergrenze verhindert außerdem, dass die Löhne nach der Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes im Mai weiter unterlaufen werden. Denn ohne einen gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn hätten ausländische Zeit- und Leiharbeitsunternehmen - insbesondere aus Ost- und Mitteleuropa - ihre Beschäftigten deutlich unter Tarif nach Deutschland vermitteln können.
Einen von der SPD geforderten allgemein verbindlichen Mindestlohn sowie das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ von Stammbeschäftigten und Zeitarbeitern hatten Union und FDP in den Verhandlungen blockiert.
Im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in der Weiterbildungsbranche bestehen bereits Mindestlohntarifverträge. Sie werden jetzt für alle Beschäftigten der Branchen gelten, also auch in Unternehmen, die bislang unter Tarif gezahlt haben: Im Wachgewerbe beträgt der Mindestlohn in Westdeutschland bis zu 8,60 Euro (West) und 6,53 Euro (Ost).
Je nach Tätigkeit unterscheiden sich die Mindestlöhne in der Aus- und Weiterbildungsbranche: Verwaltungsangestellte 10,71 Euro (West) oder 9,53 Euro (Ost). Pädagogische Mitarbeiter erhalten 12,28 Euro (West) oder 10,93 Euro (Ost).
Das Arbeitsministerium muss nun für die beiden Branchen die Mindestlöhne in Verordnungen erlassen. Beide Branchen wurden bereits während der Regierungszeit der großen Koalition in das Entsendegesetz aufgenommen.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit bleibt auf der Tagesordnung
SPD-Parteichef Sigmar Gabriel begrüßte am Montag den Durchbruch bei den Mindestlöhnen für Zeitarbeiter, Sicherheitsleute und in der Aus- und Weiterbildung. Zugleich stellte er klar, seine Partei werde weiterhin an den berechtigten Forderungen nach einem allgemein gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro und equal pay für Leih- und Zeitarbeitsbeschäftigte festhalten. Gemeinsam mit den Gewerkschaften werde man den Druck aufrecht erhalten.