Sportstätten weiterhin kostenlos nutzen

Veröffentlicht am 17.03.2009 in Ratsfraktion

Neue Richtlinien zur Vereinsförderung von Ausschuss beschlossen

Hille-Hartum. In der Gemeinde Hille sind die Richtlinien zur Förderung von Vereinen durchforstet worden. Die Änderungen wurden dem Bildungsausschuss vorgestellt, dieser hat sie einstimmig beschlossen.

Basis war bisher eine Richtlinie aus dem Jahr 1990, die 1999 abgeändert wurde. Ende vergangenen Jahres hatte der Rat beschlossen, auf die pauschale finanzielle Förderung der Vereinsarbeit zu verzichten.

Investitionsmaßnahmen werden mit einem einmaligen Zuschuss gefördert - etwa beim Vereinsheim in Südhemmern oder dem Schießstand Unterlübbe geschehen. Ortsansässige Vereine können die gemeindeeigenen Sportanlagen weiterhin kostenlos nutzen. Der Schulsport wird vorrangig berücksichtigt. Gefördert werden außerdem herausragende Sportveranstaltungen sowie das Deutsche Sportabzeichen.

Unterstützt werden außerdem Kinder und Jugendliche, die an Erholungs- und Freizeitmaßnahmen teilnehmen. Gefördert werden weiterhin auch kulturelle Vereine und Veranstaltungen. Dabei geht es um Heimatpflege, gemeindlichen Kultureinrichtungen, Ausstellungen und Theater- und Konzertveranstaltungen.

Gemeindliche Einrichtungen wie Bürgerhäuser werden für nicht-kommerzielle Veranstaltungen (Jahreshauptversammlungen und ähnliches) kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Vereinsjubiläen gibt es eine einmalige finanzielle Zuwendung.

Pro Kopf ist für das Jahr 2009 eine Förderung je Einwohner von etwa 60 Euro vorgesehen. Insgesamt gibt die Gemeinde die Summe von 975.000 Euro für die Vereinsförderung/Sportförderung aus.

Quelle: MT-Online vom 17. März 2009

 

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