“Rechtssicherheit schaffen, Regelchaos verhindern“ - Union torpediert Vereinbarungen für nachhaltiges Wirtschaften

Veröffentlicht am 17.10.2023 in Europa

Foto: pixabay.com

Die CDU/CSU im EU-Parlament will Vereinbarungen zum wichtigen Lieferkettengesetz für den Schutz von Mensch und Umwelt platzen lassen. Das Europäische Parlament stimmt am morgigen Mittwoch in Straßburg über einen Antrag der Union ab, den Rechtsakt zur Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu kippen, die eng mit dem Lieferkettengesetz verwoben ist.

Der delegierte Rechtsakt stellt klar, in welcher Form Unternehmen die Anforderungen der Richtlinie erfüllen sollen und gilt als Schlüsseldokument auf dem Weg zu einer einheitlichen Umsetzung der Pflichten. Sollte der Antrag Erfolg haben, würde die Richtlinie immer noch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, allerdings ohne begleitende Klarstellungen, die Unternehmen bei ihrer Umsetzung unterstützen.

Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„In ihrem ideologischen Eifer, das EU-Lieferkettengesetz zu sabotieren und überall angeblich unnötige Bürokratie zu vermuten, will die Union Vereinbarungen zu Verbesserungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen kippen. Die Konservativen behaupten, damit überbordende Vorschriften abschaffen zu wollen. Sie verschweigen dabei aber, dass die zugehörige Richtlinie auch ohne die Klarstellungen und Vereinheitlichungen des delegierten Rechtsakts zum 1. Januar in Kraft treten wird.

In der Praxis würde das für Unternehmen bedeuten, dass sie keinerlei Rechtssicherheit darüber haben, wie die Regeln der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung umzusetzen sind. Darüber hinaus enthält der delegierte Rechtsakt bereits signifikante Erleichterungen im Rahmen des Pakets der Kommission für kleine und mittlere Unternehmen, wie zum Beispiel eine Verschiebung der Pflichten für Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten um zwei Jahre auf 2026 und wesentlich größere Freiräume dazu, zu welchen Themenbereichen Unternehmen überhaupt berichten. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind ohnehin von den Regeln ausgenommen.

CDU und CSU erweisen den Unternehmen damit einen Bärendienst, denn sie bürden ihnen eine rechtliche Hängepartie auf, nur um sich so als Kämpferinnen gegen die Bürokratie zu inszenieren. Mit diesem Vorstoß sabotiert die Union zudem den Schutz von Menschenrechten und Umwelt im EU-Lieferkettengesetz, denn die Berichtspflichten sind die Grundlage für die Umsetzung der dortigen Sorgfaltspflichten. Darum geht es der Union wirklich: Ein bereits demokratisch beschlossenes Gesetz soll nachträglich geschwächt werden. Es ist bedauerlich, dass sich die Union aus der konstruktiven Diskussion verabschiedet hat und stattdessen in der plakativen Frontalopposition ihr Heil sucht.“


Die sogenannte Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinheitlicht europaweit die Berichtspflichten für alle großen Unternehmen aus der EU und dem außereuropäischen Ausland, sowie gelisteten kleinen und mittleren Unternehmen. Zu den Pflichten gehört die Veröffentlichung von Informationen über Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, zur Nachhaltigkeit und zum Schutz der Biodiversität, aber auch zu arbeitsrechtlichen Fragen.
Bei einem Delegierten Rechtsakt wird die EU-Kommission vom EU-Parlament und vom Ministerrat beauftragt, Ausarbeitungen oder Änderungen zu Abschnitten eines Rechtsakts zu erlassen.

 

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