Neuen Mobilitätsformen die Tür öffnen

Veröffentlicht am 02.03.2021 in Bundestagsfraktion

Foto: Pixabay.com

Mit der Novelle legen wir einen für Unternehmen, Kommunen und Beschäftigten modernen und verlässlichen Rechtsrahmen für den Personenverkehr vor.

Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes ist ein Baustein für die kommunale Verkehrswende unter fairen Wettbewerbsbedingungen. Wir öffnen neuen Mobilitätsformen die Tür, erweitern das Mobilitätsangebot und verhindern zugleich Dumpingangebote. Nach den neuen Regeln sind Vermittlungsplattformen genehmigungspflichtig. Wir ermöglichen Mindestpreise zum Schutz des ÖPNV und Kommunen können zum Schutz der Beschäftigten Vorgaben für Sozialstandards machen. Mit der Novelle legen wir einen für Unternehmen, Kommunen und Beschäftigten modernen und verlässlichen Rechtsrahmen für den Personenverkehr vor.

Die Digitalisierung gibt der Mobilität einen Riesenschub an Möglichkeiten. Wir brauchen zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsarten, der Innovationsmöglichkeiten bietet, aber nicht zu Lasten der Beschäftigten und etablierten ÖPNV-Verkehre geht. Sharing, Pooling und damit eine ökologischere Nahmobilität werden mit der Reform erleichtert. Um die etablierten Verkehrsformen nicht zu kannibalisieren, haben wir den Kommunen die zentrale Rolle bei der Steuerung der neuen Mobilitätsangebote gegeben, sie können jetzt insbesondere auch im Mietwagenbereich effektiv über die Erhebung von Mobilitätsdaten kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden. Ob es im ÖPNV eine Klarstellung für Vorgaben zu Sozialstandards im eigenwirtschaftlichen Verkehr braucht, konnten wir nicht abschließend klären. Dazu wird es jetzt ein Gutachten des Bundesverkehrs- und Bundesarbeitsministeriums geben. Auf dieser Basis werden wir die Frage erneut aufgreifen."

Ulrich Lange, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Heute kommt ein großes verkehrspolitisches Gesetzesvorhaben dieser Legislatur zu einem erfolgreichen Abschluss. Das gute, alte Personenbeförderungsrecht bekommt ein Digital-Update, und zwar mit modernen Mobilitätsformen für die Stadt und fürs Land. Wir ermöglichen im Regelbetrieb kleinere, flexiblere Fahrzeuge statt Linienbusse, ohne feste Routen und mit Bestellung per Smartphone App. Die Kommunen bekommen weitreichende Kompetenzen, die Details vor Ort passend für die Bedürfnisse der Bürger auszugestalten. Außerdem werden Betreiber von Mobilitätsplattformen genehmigungspflichtig, so dass es hier nicht mehr zu Wildwuchs kommt. Mit der Bereitstellung von Mobilitätsdaten können zukünftig besser Kontrollen der Marktteilnehmer durchgeführt werden. Auf Basis dieser Daten können auch innovative Informationsangebote entwickelt werden. Diese Chance sollte jetzt genutzt werden. Ferner können bei Taxen, Mietwagen und den neuen Poolingverkehren Emissionsvorgaben gemacht werden.

Auch über Fraktionsgrenzen hinweg haben wir in den letzten Jahren wirklich genug diskutiert. Dem Gesetz sollten jetzt auch die Grünen zustimmen können.“

 

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