Düsseldorf/Minden: Zu den Vorwürfen der CDU-Landtagsabgeordneten Kirstin Korte und Friedhelm Ortgies, die Landesregierung begehe Wortbruch bei der Verordnung zur Sicherheit von Abwasserwege, erklären die SPD-Landtagsabgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe:
„Die CDU-Landtagsabgeordneten Ortgies und Korte bleiben der CDU-Linie treu und schlagen sich in die Büsche, anstatt zu den in der schwarz-gelben Regierungszeit gemachten Regelungen bei der Dichtheitsprüfung zu stehen.
Statt sich an der Parlamentsdebatte zu beteiligen, was zumindest für Herrn Ortgies als Vorsitzenden des federführenden Ausschusses ja wohl selbstverständlich sein sollte, haben sich die beiden Abgeordneten schon vor der entscheidenden Abstimmung am letztem Donnerstag ins Wochenende verabschiedet.
Kein Verständnis haben wir aber für die plumpen Angriffe auf unsere Ministerpräsidentin. Hannelore Kraft und die SPD haben im Wahlkampf immer deutlich gemacht, dass Ein- und Zweifamilienhäuser außerhalb von Wasserschutzgebieten von einer Dichtheitsprüfung ausgenommen werden. Genau das ist jetzt beschlossen. Es ist deshalb eine Unverschämtheit von Herrn Ortgies und Frau Korte, wenn sie der Ministerpräsidentin Wortbruch vorwerfen.
Die neue Verordnung beseitigt die von schwarz-gelb eingeführte Regelung zur flächendeckenden Prüfung mit ihren starren Fristen. Sie war praxisuntauglich und hat die Bürgerinnen und Bürger unnötig belastet. Es wurde kein Wortbruch begangen, sondern auch hier gilt der Grundsatz der letzten Monate „Versprochen. Gehalten!“
Wir haben nun eine praktikable, bürgerfreundliche und rechtssichere Lösung gefunden. Alle Wohnhäuser außerhalb von Wasserschutzgebieten werden von Prüfristen freigestellt. In Wasserschutzgebieten gelten seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts klare Regeln für Abwasserkanäle und deren Überprüfung. Dieses ist jedem Bauherrn und Eigenheimbesitzer in diesen Gebieten klar. Die Selbstüberwachungsverordnung ordnet jetzt diese Einzelfallsatzungen nur einheitlich.
Für alle Beteiligten, auch der CDU und FDP, war klar, dass der Besorgnisgrundsatz in Wasserschutzgebieten gilt. Die Qualität des Trinkwassers ist ein sehr hohes Gut ist, welches dauerhaft zu sichern gilt. Deshalb ist hier eine Prüfung der Abwasserwege unumstritten.
Für die wenigen jetzt zu prüfenden Gebäude steht eine Wiederholungsprüfung nach der neuen Verordnung erst nach 30 Jahren an. Auch hier ist eine Regelung gefunden, die abweichend von der DIN-Norm 1986 Teil 30 nicht schon nach 20 Jahren erfolgt. Damit haben wir Trinkwasserschutz und Bürgerfreundlichkeit so gut wie möglich in Einklang gebracht.“