Mindestlohn für LKW-Fahrer muss in Deutschland ohne Ausnahmen gelten

Veröffentlicht am 28.01.2015 in Bundespolitik

Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter:

In der Sondersitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die neue Verkehrskommissarin Violetta Bulc die Bekämpfung des Sozialdumpings im Transportbereich als eines ihrer wichtigsten Ziele genannt. Die SPD hat gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro beschlossen, dieser gilt seit dem 1. Januar 2015 und uneingeschränkt auch für den Transportsektor. 

„Im Transportgewerbe wird seit Jahren ein gnadenloser Unterbietungswettbewerb auf dem Rücken der Fahrerinnen und Fahrer ausgetragen. Viele von ihnen erhalten Niedrigstlöhne bei miserablen Ar­beitsbedingungen. Deutsches und europäisches Recht wird von einigen Unternehmen hemmungslos missachtet. Leidtragende sind dabei auch die Transportunternehmen, die ihre Fahrerinnen und Fahrer fair bezahlen.

Der Mindestlohn ist seit Beginn dieses Jahres auch für innerdeutsche Transporte wie für Kabotage- oder Transitfahrten zu zahlen. Der Mindestlohn gilt explizit flächendeckend und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten - auch für LKW-Fahrerinnen und Fahrer auf Durchreise.

Stellungnahmen der Transport- und Logistik-Branche, der europäischen Transportarbeitergewerkschaft (ETF) und auch des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik (BGL) unterstreichen unsere Forderung an die EU-Kommission, den Mindestlohn nicht in Frage zu stellen.

Die EU-Kommission will nun nach Beschwerden aus Niedriglohnländern prüfen, ob der Mindestlohn für Lkw-Fahrerinnen und Fahrer auch beim reinen Transit durch Deutschland gelten darf. Damit wird jedoch das Erreichen des Ziels der Kommissarin, Sozialdumping zu bekämpfen, erschwert. Wer jetzt Ausnahmen beim Mindestlohn einfordert, verspielt die wichtige Chance, Lohn- und Sozialdumping wirkungsvoll zu bekämpfen.“

 

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