Kindergeld, Freibeträge, Einkommensteuertarif – die nächsten Entlastungen kommen

Veröffentlicht am 10.11.2022 in Bundestagsfraktion

Zum Jahreswechsel wird das Kindergeld um 31 Euro pro Kind und Monat auf 250 Euro angehoben – so stark wie noch nie. Die verfügbaren Einkommen von Familien werden um insgesamt 33 Milliarden Euro jährlich gestärkt. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz haben wir Steuererleichterungen für alle Einkommensteuerzahler auf dem Weg gebracht.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Mit dem heute verabschiedeten Inflationsausgleichsgesetz setzt die Ampelkoalition einen weiteren Teil des sogenannten Entlastungspakets III um. Anders als im Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lindner vorgesehen wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2023 für das erste und zweite Kind um 31 Euro auf 250 Euro pro Monat angehoben. Das sind jährlich 372 Euro mehr. Das Kindergeld für das dritte Kind wird um 25 Euro auf ebenfalls 250 Euro angehoben. Für das vierte und jedes weitere Kind bleibt es bei den schon bisher geltenden 250 Euro. Über die bereits im Vorschlag der Regierung vorgesehene Anhebung des Kindergeldes hinaus werden Familien damit allein in den nächsten beiden Jahren um jeweils rund 2,1 Milliarden Euro zusätzlich entlastet.

Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden für 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro, für 2023 um 404 Euro auf 8.952 und für 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro angehoben. Anders als in den letzten Jahren wird das Kindergeld deutlich stärker angehoben als die Kinderfreibeträge. Das hilft besonders Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Erwachsene wird für das Jahr 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro und für 2024 noch einmal um 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben. So stellen wir sicher, dass das Existenzminimum – also das, was jeder und jede zum Leben braucht – auch trotz Inflation weiterhin steuerfrei bleibt.

Die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression werden an den Steuerzahler zurück-gegeben: Damit Lohnsteigerungen tatsächlich im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen und als Ausgleich für die darüber hinausgehende Inflationsrate werden die Eckwerte des Steuertarifs für das Jahr 2023 um 7,2 Prozent und für 2024 um weitere 6,3 Prozent nach rechts verschoben. “

 

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